Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Geldüberweisungen

Tipp

Über Unterstützung bei Notfällen im Ausland informiert das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zahlungskonto in Österreich

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist es nicht mehr notwendig, mehrere Konten in unterschiedlichen Ländern zu halten, da Inhaberinnen/Inhaber österreichischer Zahlungskonten bargeldlose Euro-Zahlungen von diesem Konto innerhalb des gesamten SEPA-Raumes vornehmen können. Der SEPA-Raum umfasst alle EU-Länder sowie die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen und die Nicht-EWR-Länder Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan und Vereinigtes Königreich. Formell ist darauf zu achten, dass bei Überweisungen bzw. Lastschriften innerhalb des EWR lediglich die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlers angegeben wird. Bei Überweisungen in alle anderen Länder ist entweder die IBAN oder die Kontonummer und der BIC (internationale Bankleitzahl) des Zahlungsempfängers anzugeben.

Unabhängig davon wird bei einem Aufenthalt im Ausland in der Praxis auch das Einräumen einer Zeichnungsberechtigung für eine Person mit Wohnsitz in Österreich empfohlen.

Außerdem ist der Bank auch der geänderte Wohnsitz im Ausland anzugeben und allenfalls eine Erklärung der Devisenausländereigenschaft abzugeben.

Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen

Banken dürfen für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der EU keine höheren Entgelte als für entsprechende Inlandszahlungen verlangen. Diese Entgeltgleichstellung gilt auch für Bankomatbehebungen und Kartenzahlungen in Euro.

Kommt es bei grenzüberschreitenden Zahlungen zu einer Währungsumrechnung, können jedoch Entgelte für die Währungsumrechnung anfallen. Für diese Währungsumrechnungsentgelte und für den anwendbaren Wechselkurs gelten besondere Informationspflichten. Diese Informationspflichten gelten sowohl, wenn die Währungsumrechnung direkt bei der Behebung oder der Bezahlung erfolgt, als auch wenn die Umrechnung erst im Zuge der Belastung des eigenen Kontos erfolgt.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen