Land- und Bundesförderungen

Gemeindeförderungen

Geburt bis Kindergarten

Förderungen

Geburt

Betrag: € 150,-

bei Vorlage der Geburtsurkunde

Kindergartenfahrtgeldzuschuss

Einfache zurück zulegende Wegstrecke km x4x5

Die Förderung wird einmal pro Familie gewährt. Bei zB. zwei Kindern im Kindergarten erfolgt die Auszahlung einmal.

Schule bis Lehre

Förderungen

Fachschulabschluss

Betrag: € 50

nach Vorlage des Abschlussnachweises

Der Abschluss muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt sein.

Lehrabschluss, Matura, Meisterprüfung, Studium (Bachelor, Master, Magister..

Betrag: € 50,00

nach Vorlage des Abschlussnachweises

Der Abschluss muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt sein.

Mehrtägige Schulveranstaltungen

Bei Teilnahme werden 10 % der Kosten bei mindestens 4 Nächtigungen auswärts bis zur Vollendung der 9. Schulstufe rückvergütet. Das Ansuchen ist im Gemeindeamt zu stellen.

Musikschulförderung

Für das erste Kind besteht keine Förderung, für das zweite Kind 1/4 der Kosten und für das dritte und alle weiteren Kinder jeweils 1/3 der Kosten. Der Antrag wird von der MUSIKSCHULE Erlauftal automatisch an die Gemeinde übermittelt. Er ist im Gemeindeamt nur mehr zu unterschreiben. Beim Besuch einer anderen MUSIKSCHULE sind die Einzahlungsbestätigungen und eine Teilnahmebestätigung der jeweiligen Musikschule vorzulegen.

Polytechnischer Lehrgang

Betrag: € 20,-

Prima la musica, Volksmusikwettbewerb

Betrag: € 30,-

Schulstarthilfe

Betrag: € 100,-

Das im Antrag angeführte Kind muss in der Gemeinde Gresten-Land seinen Hauptwohnsitz haben. Die Schulstarthilfe kann für jedes Kind, für das das erste verpflichtende Schuljahr beginnt nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei unrichtigen Angaben muss die Schulstarthilfe zurückerstattet werden. Gemeinderatsbeschluss: 29.09.2022

Diverse Förderungen

Förderungen

Firmen und Betriebe

Betrag: € Kommunalsteuer

Antrag um Rückerstattung der Hälfte der auf die Lehrlingsentschädigung entfallende Kommunalsteuer.

Die Förderung kann 1 Jahr rückwirkend beantragt werden

Tierförderung

Förderungen

Künstliche Besamungen - Tierarzt

Betrag: € 13,20

Frist - zwischen den Besamungen muss ein Zeitabstand von mindestens 14 Tagen sein. Am 15. Tag ist der Erhalt einer Förderung wieder möglich.

Die Vorlage der Besamungsscheine ist bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres möglich.

Zuchttierförderung

Ankauf Zuchtstier bei Zuchtwertklasse II 25 % und bei Zuchtwertklasse III 15 % des Bruttokaufpreises. Zuchtwidder Klasse 1 und 2a: 25 % Förderung der Bruttokosten, max. € 185,- Klasse 2b 20 % Förderung der Bruttokosten, max. € 185,-

Der Tierhalter erhält im Zeitraum von 2 Jahren nur einen Zuchtstier bzw. Zuchtwidder gefördert. Dazu muss das Körblatt sowie eine Rechnung mit Zahlungsnachweis vorgewiesen werden.