Land- und Bundesförderungen
Gemeindeförderungen
Kindergarten
Kindergartenfahrtgeldzuschuss Einfache zurück zulegende Wegstrecke km x4x5 Die Förderung wird einmal pro Familie gewährt. Bei zB. zwei Kindern im Kindergarten erfolgt die Auszahlung einmal. |
Schulangelegenheiten
Fachschulabschluss Betrag: € 50 nach Vorlage des Abschlussnachweises Der Abschluss muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt sein. |
Lehrabschluss, Matura, Meisterprüfung, Studium (Bachelor, Master, Magister.. Betrag: € 50,00 nach Vorlage des Abschlussnachweises Der Abschluss muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt sein. |
Mehrtägige Schulveranstaltungen 10 % der Kosten bei mindestens 4 Nächtigungen auswärts, werden rückvergütet. Das Ansuchen ist im Gemeindeamt zu stellen. Ansuchen um Förderbeitrag bei mehrtägigen Schulveranstaltungen.pdfAnsuchen um Förderung bei mehrtägigen Schulveranstaltungen |
Musikschulförderung Für das erste Kind keine Förderung, für das zweite Kind 1/3 der Kosten und für das dritte und alle weiteren Kinder jeweils die Hälfte der Kosten. Der Antrag wird von der Musikschule Erlauftal automatisch an die Gemeinde übermittelt. Er ist im Gemeindeamt nur mehr zu unterschreiben. Das Formular muss von der Musikschule bestätigt werden. |
Polytechnischer Lehrgang und Abschluss 9. Schulstufe Betrag: € 20,- |
Prima la musica, Volksmusikwettbewerb Betrag: € 30,- |
Schulstarthilfe Betrag: € 100,- Die Schulstarthilfe der Gemeinde Gresten- Land kann für jedes Kind, für das das erste verpflichtende Schuljahr beginnt nur einmal in Anspruch genommen werden. Das im Antrag angeführte Kind muss in der Gemeinde Gresten-Land einen Hauptwohnsitz haben. Bei unrichtigen Angaben muss die Schulstarthilfe zurückerstattet werden. Gemeinderatsbeschluss: 29.09.2022 Schulstarthilfe 2023.pdf2023/24 |
Diverse Förderungen
Geburt Betrag: € 100,- bei Vorlage der Geburtsurkunde |
Gemeindewohnbau Betrag: € 3.270,- Richtlinien Die Gemeinde Gresten-Land gewährt nach einem Gemeinderatsbeschluss vom 27.12.1995 derzeit € 3.270,- als nichtrückzahlbare Gemeindewohnbauförderung. Die Gemeindewohnbauförderung kann beantragt werden: 1.) Von Bauwerbern die auf einem Bauplatz (unbebaute Parzelle) ein Wohnhaus errichten und für diesen Bauplatz eine Aufschließungsabgabe bereits entrichtet haben. 2.) Wenn im Zuge der Bauplatzerklärung beim Erlangen der Baubewilligung die Aufschließungsabgabe vorgeschrieben wird. Der Förderungswerber muss den Hauptwohnsitz in der Gemeinde durch mindestens 10 Jahre nach Bezug der Wohnung begründen und demnach mindestens bei einer Volkszählung als ständig anwesende Person aufscheinen. Bei Nichteinhaltung der Förderungsrichtlinien oder Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen ist der Förderungsbetrag unter Berücksichtigung der banküblichen Zinsen unverzüglich zurückzuzahlen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Förderung. |
Tierförderung
Künstliche Besamungen Betrag: € 11,00 Laienbesamer € 5,00 Frist - zwischen den Besamungen muss ein Zeitabstand von mindestens 14 Tagen sein. Am 15. Tag ist der Erhalt einer Förderung wieder möglich. Die Vorlage der Besamungsscheine ist bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres möglich. |
Zuchttierförderung Ankauf Zuchtstier bei Zuchtwertklasse II 25 % und bei Zuchtwertklasse III 15 % des Bruttokaufpreises. Zuchtwidder Klasse 1 und 2a: 25 % Förderung der Bruttokosten, max. € 185,- Klasse 2b 20 % Förderung der Bruttokosten, max. € 185,- Der Tierhalter erhält im Zeitraum von 2 Jahren nur einen Zuchtstier bzw. Zuchtwidder gefördert. |