Land- und Bundesförderungen

Gemeindeförderungen

Geburt bis Kindergarten

Geburt
Betrag: € 150,-

bei Vorlage der Geburtsurkunde

Kindergartenfahrtgeldzuschuss

Einfache zurück zulegende Wegstrecke km x4x5

Die Förderung wird einmal pro Familie gewährt. Bei zB. zwei Kindern im Kindergarten erfolgt die Auszahlung einmal.

Schule bis Lehre

Fachschulabschluss
Betrag: € 50

nach Vorlage des Abschlussnachweises

Der Abschluss muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt sein.

Lehrabschluss, Matura, Meisterprüfung, Studium (Bachelor, Master, Magister..
Betrag: € 50,00

nach Vorlage des Abschlussnachweises

Der Abschluss muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt sein.

Mehrtägige Schulveranstaltungen

Bei Teilnahme werden 10 % der Kosten bei mindestens 4 Nächtigungen auswärts bis zur Vollendung der 9. Schulstufe rückvergütet. Das Ansuchen ist im Gemeindeamt zu stellen.

Musikschulförderung

Für das erste Kind besteht keine Förderung, für das zweite Kind 1/4 der Kosten und für das dritte und alle weiteren Kinder jeweils 1/3 der Kosten.
Der Antrag wird von der MUSIKSCHULE Erlauftal automatisch an die Gemeinde übermittelt. Er ist im Gemeindeamt nur mehr zu unterschreiben. Beim Besuch einer anderen MUSIKSCHULE sind die Einzahlungsbestätigungen und eine Teilnahmebestätigung der jeweiligen Musikschule vorzulegen.

Polytechnischer Lehrgang
Betrag: € 20,-

Prima la musica, Volksmusikwettbewerb
Betrag: € 30,-

Schulstarthilfe
Betrag: € 100,-

Das im Antrag angeführte Kind muss in der Gemeinde Gresten-Land seinen Hauptwohnsitz haben.
Die Schulstarthilfe kann für jedes Kind, für das das erste verpflichtende Schuljahr beginnt nur einmal in Anspruch genommen werden.
Bei unrichtigen Angaben muss die Schulstarthilfe zurückerstattet werden.
Gemeinderatsbeschluss: 29.09.2022

Schulstarthilfe 2026.pdf

Freitag, 19. September 2025

Diverse Förderungen

Firmen und Betriebe
Betrag: € Kommunalsteuer

Antrag um Rückerstattung der Hälfte der auf die Lehrlingsentschädigung entfallende Kommunalsteuer.

Die Förderung kann 1 Jahr rückwirkend beantragt werden

Kommunalsteuerfoerderung_Lehrlinge.pdf

Donnerstag, 19. Februar 2026

Tierförderung

Künstliche Besamungen
Betrag: € 13,20

Eigenbestandsbesamung € 6,-

Frist - zwischen den Besamungen muss ein Zeitabstand von mindestens 14 Tagen sein. Am 15. Tag ist der Erhalt einer Förderung wieder möglich. Die Vorlage der Besamungsscheine ist bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres möglich.

Zuchttierförderung

Ankauf
Zuchtstier bei Zuchtwertklasse II 25 % und bei Zuchtwertklasse III 15 % des Bruttokaufpreises.

Zuchtwidder Klasse 1 und 2a: 25 % Förderung der Bruttokosten, max. € 185,-
Klasse 2b 20 % Förderung der Bruttokosten, max. € 185,-

Der Tierhalter erhält im Zeitraum von 2 Jahren nur einen Zuchtstier bzw. Zuchtwidder gefördert.