Aufschließungsabgabe 
                        						Aufschließungsabgabe laut Verordnung des GR vom 14.12.2023 Einheitssatz € 520,-- 
 
Berechnung der Aufschließung: 
Berechnungsfläche x Bauklassenquotient x Einheitssatz 
Berechnungsfläche =  (die Wurzel aus der Gesamtfläche des Grundstückes) x (Bauklassenquotient  für  Bauklasse I = 1, für  Bauklasse II = 1,25) x (derzeitiger Einheitssatz = € 520,-) 
 
neuer Einheitssatz laut GR- Beschluss vom 25.09.2025 - Gültig mit 01.01.2026 
Einheitssatz: € 550,-- 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Bauangelegenheiten 
                        						Bauangelegenheiten: 
Die Kosten zu verschiedensten Bauangelegenheiten richten sich nach der Art bzw. Größe und Ausführung des Bauvorhabens. 
 
Baubehördliche Bewilligung für die Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland- € 16,50 
Erklärung eines Grundstückes im Bauland zum Bauplatz - € 33,10 
Baubehördliche Bewilligung für Neu- und Zubauten für jeden m² der neuen Geschoßfläche - € 0,55/m² mindestens jedoch € 104,- 
Baubehördliche Bewilligung zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten - € 43,10 
Nachträgliche Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für konsenslose Bauwerke und andere Vorhaben - die doppelten Ansätze der Tarifposten 29-33 
Verlängerung der Frist zum Beginn oder zur Vollendung der Bauausführung - die halben Ansätze der Tarifposten 29-32  
 
Sachverständigenhonorar - richtet sich nach der Dauer der Sachverständigentätigkeit - pro angefangene halbe Stunde 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Gebrauchsabgabe 
                        						lt. Verordnung 02.12.2010 
 
 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Grundsteuer 
                        						Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz (im Sinne des Bewertungsgesetzes 1955 igF). Sie wird auf Grund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955 igF) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt. 
Bemessungsbasis ist der von den Finanzämtern festgestellte Grundsteuermessbetrag; dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) errechnet. 
Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen unterschieden. 
Die Gemeinden sind ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500% des Grundsteuermessbetrages anzuwenden. 
Die Grundsteuer wird, sofern sie 75 Euro im Jahr übersteigt, in vier Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingehoben. Beträge bis 75 Euro sind einmal jährlich zum 15. Mai zu entrichten. 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Hundeabgabe 
                        						a) Nutzhunde € 6,54, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial € 100,-   alle übrigen Hunde € 25,-- 
ab 01.01.2026: a) Nutzhunde € 6,54, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial € 150,-   alle übrigen Hunde € 35,-- 
 
 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Hundeabgabe - Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential 
                        						Betrag: 100,00 jährlich ab 01.01.2026 € 150,00
                        						Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird. Details siehe nachstehenden link. 
						https://www.noel.gv.at/noe/Naturschutz/Hundehaltegesetz.html 
                        	
					 | 
				
							
					
						Hundeabgabe-Allgemeiner Hund 
                        						Betrag:  25,00 jährlich ab 01.01.2026: € 35,00
                        						Das Halten von Hunden ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen. 
						https://www.noel.gv.at/noe/Naturschutz/Hundehaltegesetz.html
 
                        	
					 | 
				
							
					
						Hundeabgabe-Hundemarke 
                        						Betrag: € 2,60 einmalig
                        						Bei der Anmeldung des Hundes ist eine Hundemarke zu erwerben. Diese Erkennungsmarke ist am Halsband des Hundes anzubringen. 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Hundeabgabe-Nutzhund 
                        						Betrag: € 6,54  jährlich
                        						Nutzhunde sind: 1) Haushunde die zur Bewachung von einzelnstehenden Gebäuden, wenn diese von der nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 m entfernt sind, sowie von Warenvorräten oder Binnenschiffen notwendig sind 
2) Diensthunde der beeideten und betätigten Jagdaufseher, Waldaufseher und Flurhüter 
3) Hunde, die zum Führen von Blinden verwendet werden (Blindenführhunde) 
4) Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe Tauber oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Kanalgebühr 
                        						laut Kanalgebührenordnung v. 14.12.2023 
Angaben exkl. 10% MwSt.  
 
Einheitssatz für Berechnung der Einmündungsabgabe: 
Schmutzwasserkanal € 10,--  
Regenwasserkanal € 5,--  
 
Einheitssatz für Berechnung der Benützungsgebühr: 
Schmutzwasserkanal € 1,80  
 
Regenwasserkanal 10% Aufschlag zum Schmutzwasserkanal 
 
Anschluss Schmutzwasserkanal    
Berechnung: 
Bebaute Fläche : 2 x (angeschlossene Geschoße + 1) + 75 m² x Einheitssatz Einheitssatz: € 10,- 
 
Beispiel: Einfamilienhaus mit 2 angeschlossenen Geschoßen 
140 m² : 2 = 70 m² 
x (2+1) 3 = 210 m² 
+ 75 m² = 285 m² x € 10,- 2850 = € 2.850,-  (exkl. 10% MwSt.) 
 
S-Kanalbenützungsgebühr: € 1,80/m² angeschlossene Geschoßfläche 
_______________________________________________________________________________________________________ 
Änderung der Kanalabgaben gemäß GR-Beschluss vom 25.09.2025 - gültig mi 01.10.2026 
Angaben exklusive 10 % MwSt.  
 
Schmutzwasserkanal Einheitssatz: € 13,-- 
Regenwasserkanal Einheitssatz: € 7,-- 
 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Kindergarten - Elternbeitrag 
                        						Betrag: € 14,69 (inkl. MwSt) pro Monat
                        						Der Eltern/Bastelbeitrag wird für die Martinslaternen, das Nikolaussackerl, das Osternest, Muttertags- und Vatertagsgeschenke, für Handarbeiten ("Strickliesl", sticken, häkeln, Bügelperlen, verschiedene Mal-Materialien, Knetmasse, Kleber,... ) verwendet. Viele Basteleien bringen die Kinder mit nach Hause oder sie werden als Deko im Kindergarten aufgehängt. 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Kindergarten - Transportkostenbeitrag 
                        						Betrag: € ca. 70,00 pro Monat
                        						Seit dem Kindergartenjahr 2020/21 besteht die Möglichkeit die Kindergartenkinder mit dem Bus in den Kindergarten transportieren zu lassen.  
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Kommunalsteuer 
                        						Ab 2006 gibt es keine Kommunalsteuererklärung mehr in Papierform!  
Die Kommunalsteuererklärung für das Kalenderjahr 2005  ist 
- erstmals elektronisch und 
- nicht beim Gemeindeverband (bei der/den Gemeinde/n) sondern beim Betriebsfinanzamt einzureichen.  
Die elektronische Übermittlung hat über FinanzOnline zu erfolgen. www.bmf.gv.at 
 
Laut BMF sollte diese Übermittlung ab  Dezember 2005 möglich sein.  
Die dazu benötigten Gemeindekennziffern sind unter www.statistik.at / Gemeindedaten veröffentlicht. 
 
Gemeindekennziffern - Übersicht aller Verbandsangehörigen Gemeinden 
 
 
Ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, hat die Gemeinde dem Steuerpflichtigen auf seinen Antrag einen Ausdruck des amtlichen Vordrucks zur Verfürung zu stellen. Diese Steuererklärung in Papierform ist dann aber unverändert an die Gemeinde und nicht an das Betriebsfinanzamt einzureichen.   
(Voraussetzung - kein Internetzugang oder der Vorjahresumsatz unter 100.000,- Euro) 
 
Folgende Formulare sind ab 1.1.2006 als einzige dafür gültig: 
KommSt1 - Kommunalsteuererklärung 
KommSt2 - Kommunalsteuererklärung im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte 
KommSt1a - Bemessungsgrundlagen für sämtliche Betriebsstättengemeinden im Bundesgebiet 
 
 
Hier finden Sie die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen: 
 
Bundesgesetzblatt  
  
 
lt. gesetzlichem Tarif ( 3% v.d. Bruttolohnsumme) 
 
 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Meldebestätigung 
                        						Betrag: € 14,30 Bundesgebühr und 2,10 Verwaltungsabgabe
                        						Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister. Bei Angabe einer Vorlagestelle (Arbeitgeber,..) entfällt die Bundesgebühr von € 14,30. 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Nächtigungstaxe 
                        						Betrag: € 2,50
                        						pro Person und Nächtigung 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Regenwasserkanal 
                        						Anschluss Regenwasserkanal    
Berechnung: 
Bebaute Fläche: 2 + 75 m2 x Einheitssatz 
Einheitssatz: € 5,- 
 
Beispiel: Einfamilienhaus mit 140 m2 bebauter Fläche 
140 m2 : 2 = 70 m2 
+ 75 m2 = 145 m2 x € 5,- = € 725,-  (exkl. 10% Mwst) 
 
R-Kanalbenützungsgebühr: 10 % der S-Kanalbenützungsgebühr  
 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Sonstige Abgaben 
                        						Sonstige Abgaben: 
 
1. Verwaltungsabgaben lt. Tarif 
2. Kommissionsgebühren lt. Tarif 
 
 
						
                        	
					 | 
				
							
					
						Staatsbürgerschaftsnachweis - Ausstellung beim Standesamt Scheibbs 
                        						Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist eine Urkunde, die bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft bereits besitzt. Wie für alle Urkunden gilt auch für den Staatsbürgerschaftsnachweis die Vermutung der Echtheit und Richtigkeit bis zum Beweis des Gegenteiles. 
						https://www.noe.gv.at/noe/Persoenliche-Ausweise-Dokumente/Staatsbuergerschaftsnachweis.html 
                        	
					 | 
				
							
					
						Strafregisterauszug 
                        						Betrag: € 23,10 Beantragung und Angabe einer Vorlagestelle
                        						- Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung ohne Adressat: € 21,- Eingabengebühr + € 21,- Zeugnisgebühr + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe = € 44,10  
 
- Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung mit Adressat: € 21,- Eingabengebühr + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe = € 23,10 
 
- Besondere Strafregisterbescheinigung mit Adressat: € 21,- Eingabengebühr + € 6,- Beilagengebühr + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe = € 29,10 
 
Gebührenangaben ab 01.07.2025 
						für 3 Monate gültig 
                        	
					 | 
				
							
					
						Wasseranschlussabgabe 
                        						Wasserversorgungsabgabe und Wassergebühren: 
lt. Wasserabgabenordung vom 03.07.2025 
Einheitssatz zur Berechnung der Anschlussabgaben. exkl. 10% MwSt. 
für den Versorgungsbereich WVA Gresten-Land: € 6,50 
 
Der Bereitstellungsbeitrag wird mit € 35,-- pro m³/h festgesetzt. 
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr: 
 
Wasserzähler                                    Bereitstellungs-                          Bereitstellungs- 
Nennbelastung in m³/h    x             betrag in Euro pro m³/h    =     gebühr in Euro 
 
                 3                          x              35,--                                      =    105,-- 
  
                 7                          x              35,--                                      =    245,-- 
 
                20                         x              35,--                                      =    700,-- 
 
Grundgebühr je m³ Wasser € 1,95 exkl. 10% MwSt (€ 2,15 inkl. MwSt) 
mit Gültigkeit 01.10.2025 
Für Betriebe und Unternehmungen wird die Grundgebühr für die ersten 750 m³ im Ablesezeitraum mit € 1,95 für jeden weiteren m³ im Ablesezeitraum mit € 1,80 exklusive MwSt. 
festgesetzt.  
 
Anschluss Wasserversorgung 
Berechnung: 
Bebaute Fläche : 2 x (angeschlossene Geschoße + 1) + 75 m² x Einheitssatz = € ..,- Wasseranschlussabgabe 
 
Beispiel: Einfamilienhaus mit 2 angeschlossenen Geschoßen  
140 m² : 2 = 70 m²  
70m² x (2+1) 3 = 210 m² 
210 m² + 75 m² = 285 m² x € Einheitssatz = € ..,- (exkl. 10 % Ust)  
 
Wassertransport - Inhalt einer Fuhre 4000 l = 4 m³ 
Kosten pro Fuhre während den Dienstzeiten € 30,- 
Kosten pro Fuhre außerhalb der Dienstzeiten € 40,- 
						
                        	
					 |