Abgaben

Abgaben

Aufschließungsabgabe

Einheitssatz laut GR- Beschluss vom 25.09.2025 - Gültig mit 01.01.2026 Einheitssatz: € 550,--

Berechnung der Aufschließung: Berechnungsfläche x Bauklassenquotient x Einheitssatz Berechnungsfläche = (die Wurzel aus der Gesamtfläche des Grundstückes) x (Bauklassenquotient für Bauklasse I = 1, für Bauklasse II = 1,25) x (derzeitiger Einheitssatz = € 550,-)

Bauangelegenheiten

Die Kosten zu verschiedensten Bauangelegenheiten richten sich nach der Art bzw. Größe und Ausführung des Bauvorhabens Diese können nicht pauschal angegeben werden.

Sachverständigenhonorar richtet sich nach der Dauer der Sachverständigentätigkeit - pro angefangener halben Stunde

Gebrauchsabgabe

lt. Verordnung 02.12.2010

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz (im Sinne des Bewertungsgesetzes 1955 igF). Sie wird auf Grund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955 igF) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt. Bemessungsbasis ist der von den Finanzämtern festgestellte Grundsteuermessbetrag; dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) errechnet. Die Gemeinden sind ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500% des Grundsteuermessbetrages anzuwenden. Die Grundsteuer wird, sofern sie 75 Euro im Jahr übersteigt, in vier Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingehoben. Beträge bis 75 Euro sind einmal jährlich zum 15. Mai zu entrichten.

Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen unterschieden.

Hundeabgabe

Nutzhunde € 6,54; Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial € 150,-; alle übrigen Hunde € 35,--

Hundeabgabe - Allgemeiner Hund

Betrag: € 35,- jährlich

Das Halten von Hunden ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

https://www.noel.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Hundeabgabe - Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential

Betrag: € 150,- jährlich

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird. Details siehe nachstehenden link.

https://www.noel.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Hundeabgabe - Hundemarke

Betrag: € 2,60 einmalig

Bei der Anmeldung des Hundes ist eine Hundemarke zu erwerben. Diese Erkennungsmarke ist am Halsband des Hundes anzubringen.

Hundeabgabe - Nutzhund

Betrag: € 6,54 jährlich

Nutzhunde sind: 1) Haushunde die zur Bewachung von einzelnstehenden Gebäuden, wenn diese von der nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 m entfernt sind, sowie von Warenvorräten oder Binnenschiffen notwendig sind 2) Diensthunde der beeideten und betätigten Jagdaufseher, Waldaufseher und Flurhüter 3) Hunde, die zum Führen von Blinden verwendet werden (Blindenführhunde) 4) Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe Tauber oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind

Zur Anerkennung als Nutzhund muss ein Ansuchen inkl. vorhandener Nachweise bei der Gemeinde eingebracht werden.

Kanalabgabe Regenwasser

Betrag: € 7,- Einheitssatz Einmündungsabgabe

Einheitssatz: € 7,- Regenwasser Kanalbenützungsgebühr: 10 % der Schmutzwasser - Kanalbenützungsgebühr

Berechnung: Bebaute Fläche : 2 + 75 m2 x Einheitssatz

Kanalabgabe Schmutzwasser

Betrag: 13,- Einheitssatz Schmutzwasserkanal; € 1,80/ m² Einheitssatz Benützungsgebühr

Einheitssatz zur Berechnung der Einmündungsabgabe: Schmutzwasserkanal: € 13,- Einheitssatz für Berechnung der Benützungsgebühr: Schmutzwasserkanal € 1,80/ m² angeschlossene Geschoßfläche - Angaben exklusive 10 % MwSt.

Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe - Schmutzwasser: Bebaute Fläche : 2 x (angeschlossene Geschoße + 1) + 75 m² x Einheitssatz

Kindergarten - Elternbeitrag

Betrag: € 14,69 (inkl. MwSt) pro Monat

Der Eltern/Bastelbeitrag wird für die Martinslaternen, das Nikolaussackerl, das Osternest, Muttertags- und Vatertagsgeschenke, für Handarbeiten ("Strickliesl", sticken, häkeln, Bügelperlen, verschiedene Mal-Materialien, Knetmasse, Kleber,... ) verwendet. Viele Basteleien bringen die Kinder mit nach Hause oder sie werden als Deko im Kindergarten aufgehängt.

Kindergarten - Transportkostenbeitrag

Betrag: € ca. 70,00 pro Monat

Seit dem Kindergartenjahr 2020/21 besteht die Möglichkeit die Kindergartenkinder mit dem Bus in den Kindergarten transportieren zu lassen.

Kommunalsteuer

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Der Kommunalsteuer unterliegen Unternehmen, die Arbeitslöhne an Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte auszahlen. Das Unternehmen muss die Kommunalsteuer in jenen Gemeinden entrichten, in denen sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.

Künstliche Besamungen - Eigenbestand

Betrag: € 6,-

Frist - zwischen den Besamungen muss ein Zeitabstand von mindestens 14 Tagen sein. Am 15. Tag ist der Erhalt einer Förderung wieder möglich.

Die Vorlage der Besamungsscheine ist bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres möglich.

Meldebestätigung

Betrag: 2,10 Verwaltungsabgabe und € 21,00 Bundesgebühr

Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister. Bei Angabe einer Vorlagestelle (Arbeitgeber,..) entfällt die Bundesgebühr

Nächtigungsabgabe

Betrag: € 2,60

pro Person und Nächtigung im Jahr 2026

Staatsbürgerschaftsnachweis - Ausstellung beim Standesamt Scheibbs

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist eine Urkunde, die bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft bereits besitzt. Wie für alle Urkunden gilt auch für den Staatsbürgerschaftsnachweis die Vermutung der Echtheit und Richtigkeit bis zum Beweis des Gegenteiles.

https://www.noe.gv.at/noe/Persoenliche-Ausweise-Dokumente/Staatsbuergerschaftsnachweis.html

Strafregisterauszug

Betrag: 26,00 oder € 29,00

Gewöhnlicher Strafregisterauszug mit Adressat: Pauschal € 26,-; Besondere Strafregisterbescheinigung mit Adressat: Pauschal € 29,- + unterzeichnete Beilage (des Arbeitgebers, ...) gültig ab 01.07.2025

Für eine Ausstellung ohne Adressat, werden zusätzlich € 21,- Bundesgebühr fällig Eine Strafregisterbescheinigung ist für 3 Monate gültig

Wasser Bereitstellungsgebühr

Betrag: € 35,- pro m³/h Wasser pro Jahr

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in m³/h), mal dem Bereitstellungsbetrag.

Berechnung: Wasserzählernennbelastung in m³/h x Einheitssatz Bereitstellungsgebühr

Wasser Grundgebühr

Betrag: 1,95 pro m³ Wasser exkl. 10% MwSt.

Grundgebühr je m³ Wasser € 1,95 exkl. 10% MwSt. (€ 2,15 inkl. MwSt.) ab 01.10.2025

Für Betriebe und Unternehmen wird die Grundgebühr für die ersten 750 m³ im Ablesezeitraum mit € 1,95 für jeden weiteren m³ im Ablesezeitraum mit € 1,80 exklusive MwSt. festgesetzt.

Wasseranschlussabgabe

Betrag: 6,50 Einheitssatz + 10% MwSt.

Die Wasseranschlussabgabe ist einmalig zu bezahlen. Sie wird mit der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen ermittelt.

Berechnung: ((bebaute Fläche) / 2 x (angeschlossene Geschoße +1) + 75 m² )) x Einheitssatz

Wassertransport

Betrag: 30,- oder € 40,- pro Fuhre je nach Dienstzeit der Bauhofmitarbeiter

Inhalt einer Fuhre 4000l = 4m³ Wasser; Kosten während der Dienstzeit: € 30,- ; Kosten außerhalb der Dienstzeit: € 40,-