Verlustanzeige:

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige BesitzerIn den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird. Eine Verlustanzeige kann aber auch als Nachweis für Behörden bzw. Versicherungen und sonstiges benötigt werden.   

Verlustanzeige:
Keine Gebühren


Verlustanzeigenbestätigung:
Bundesverwaltungsabgabe von € 2,10
Zeugnisgebühr von € 14,30 (diese entfällt, wenn die Bestätigung an eine Behörde, Versicherung oder Firma gerichtet ist.)

Gefundene Gegenstände

Was?                 

Wo? 

Wann gefunden?

KatzeUnteramt28. Oktober 2025

Sie habe einen Gegenstand gefunden?
Bitte geben Sie ihn beim nächsten Fundamt, dem Gemeindeamt wo sie sich gerade befinden, ab.
Damit verlorene Handys, Brillen, Ausweise, Taschen usw. an ihre Besitzer retourniert werden können.

Vermisste Gegenstände 

Was?

Wo?

Wann verloren?

Pflanzenschutz-SachkundenachweisOberamt30.01.2025
Schlüssel mit weissem BandFriedhof09.03.2025
Handy HuaweiReinsberg-Gresten04.06.2025
Schlüssel mit AnhängerBilla20.06.2025
AutoschlüsselWasserhammer Radweg20.06.2025
TypenscheinGresten18.08.2025
SchlüsselFriedhofsnähe06.11.2025