Verlustanzeige:
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige BesitzerIn den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird. Eine Verlustanzeige kann aber auch als Nachweis für Behörden bzw. Versicherungen und sonstiges benötigt werden.
Verlustanzeige:
Keine Gebühren
Verlustanzeigenbestätigung:
Bundesverwaltungsabgabe von € 2,10
Zeugnisgebühr von € 14,30 (diese entfällt, wenn die Bestätigung an eine Behörde, Versicherung oder Firma gerichtet ist.)
Gefundene Gegenstände
Was? | Wo? | Wann gefunden? |
| Katze | Unteramt | 28. Oktober 2025 |
Sie habe einen Gegenstand gefunden?
Bitte geben Sie ihn beim nächsten Fundamt, dem Gemeindeamt wo sie sich gerade befinden, ab.
Damit verlorene Handys, Brillen, Ausweise, Taschen usw. an ihre Besitzer retourniert werden können.
Vermisste Gegenstände
Was? | Wo? | Wann verloren? |
| Pflanzenschutz-Sachkundenachweis | Oberamt | 30.01.2025 |
| Schlüssel mit weissem Band | Friedhof | 09.03.2025 |
| Handy Huawei | Reinsberg-Gresten | 04.06.2025 |
| Schlüssel mit Anhänger | Billa | 20.06.2025 |
| Autoschlüssel | Wasserhammer Radweg | 20.06.2025 |
| Typenschein | Gresten | 18.08.2025 |
| Schlüssel | Friedhofsnähe | 06.11.2025 |
GZ 2025-0.410.263_Leitfaden_zum_Fundwesen_Stand_Mai_2025.docx
Stand: Mittwoch, 30. Juli 2025
