Rauschbrand der Rinder

Da Rauschbrand nicht mehr als meldepflichtige Krankheit zählt, organisiert die BH Scheibbs keine bezirksweiten Schutzimpfungen mehr.
Falls eine Rauschbrandschutzimpfung erwünscht ist, ist dies mit dem örtlichen Tierarzt zu vereinbaren.

Stand: November 2024