Vereine

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Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Käuferinnen/Käufer von Grundstücken bzw. Wohnungen in Österreich.

Finanzen prüfen

Um die Ausgaben für das Wohnen als Anteil am Haushaltsbudget einzuschätzen, orientieren Sie sich an der Faustregel, wonach die Wohnung nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens kosten sollte.

Nähere Informationen zum Thema "Kredite" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Maklerprovision

Für die Vermittlung eines Kaufvertrags müssen sowohl die Käuferin/der Käufer als auch die Verkäuferin/der Verkäufer der Wohnung bzw. des Grundstücks in der Regel eine Provision bezahlen, diese ist verhandelbar.

Die maximale Provision für Käuferin/Käufer sowie Verkäuferin/Verkäufer berechnet sich – abhängig vom Kaufpreis – folgendermaßen:

Wert Provision
bis 36.336,42 Euro vier Prozent des Wertes
36.336,43 Euro bis 48.448,51 Euro 1.453,46 Euro
ab 48.448,52 Euro drei Prozent des Wertes

Zu diesen Provisionsbeträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 Prozent hinzuzurechnen.Die oben genannten Beträge sind Höchstgrenzen, aber keine "amtlichen Fixpreise". Sie gelten nicht für Investanlagen.

Hinweis

"Immobilientreuhänder" (= Bauträgerinnen/Bauträger, Immobilienmaklerinnen/ Immobilienmakler, Immobilienverwalterinnen/Immobilienverwalter) ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe, dessen Ausübung eine entsprechende Befähigung voraussetzt. Diese Berufsgruppe trifft umfangreiche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber Kundinnen/Kunden, die im Bereich des Verbraucherschutzes noch erweitert sind. Weitere Informationen zu Berufszugang und Standesregeln von Immobilientreuhändern finden sich auf den Seiten der (WKO).

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis.

Grundbuchsgebühr

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Sollten Sie das Kaufobjekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an. Hinzu kommt die Eingabengebühr von 81 Euro. Die Vergebührung des Kredites erfolgt durch das jeweilige Kreditinstitut zu den üblichen Banktarifen.

Anwalts- oder Notarskosten

Da in der Regel der Kaufvertrag von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer Notarin/einem Notar oder errichtet wird und diese/dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) stellt, muss die Käuferin/der Käufer weitere Kosten einkalkulieren. Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten beträgt ungefähr 1-3 Prozent des Kaufpreises und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist es notwendig, dass die Unterschriften auf dem Kaufvertrag bzw. auf der Pfandbestellungsurkunde beim Hypothekardarlehen gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.

Die Kosten dafür richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Höhe des Pfandrechts) und sind durch den jeweiligen Kammertarif festgelegt.

Tipp

Wenn Sie die Vertragserrichterin/den Vertragserrichter selbst aussuchen können, vergleichen Sie die Kosten und den Umfang der Leistungen für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages mehrerer Anwältinnen/Anwälte oder Notarinnen/Notare.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz