Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Diebstahl

Wegen Diebstahl macht sich eine Person strafbar, wenn sie eine fremde bewegliche Sache einer/einem anderen wegnimmt. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist der Vorsatz, sich oder eine dritte Person durch die Zueignung der fremden beweglichen Sache unrechtmäßig zu bereichern.

Die Täterin/der Täter benötigt für den Diebstahl sowohl einen Zueignungs- als auch einen Bereicherungsvorsatz. Ein Zueignungsvorsatz ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Täterin/der Täter die weggenommene Sache verkaufen oder behalten möchte. Ein Bereicherungsvorsatz liegt dann vor, wenn die Diebin/der Dieb den Wert der gestohlenen Sache in das eigene Vermögen überführen will.

Gegenstand eines Diebstahls sind fremde bewegliche Sachen (z.B. Tasche, Ring, Uhr), die nicht ganz wertlos sind und im Gewahrsam einer anderen Person stehen. Wertlos sind beispielsweise Sachen, für die man aus wirtschaftlicher Sicht kein Geld ausgeben würde. An wertlosen Sachen kann kein Diebstahl begangen werden (z.B. Wegnahme einer alten Zeitung).

Fremd sind Sachen dann, wenn sie im Allein- oder Miteigentum einer anderen Person stehen.

Hinweis

Kein Diebstahl ist die Wegnahme von Bankomat- und Kreditkarten (sog. unbare Zahlungsmittel); in diesem Fall macht sich eine Person wegen Entfremdung unbarer Zahlungsmittel strafbar.

Strafrahmen

Für Diebstahl ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.

Höhere Strafen sind beim "schweren Diebstahl", beim "Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen", beim "gewerbsmäßigen Diebstahl", beim "Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung" sowie beim "räuberischen Diebstahl" vorgesehen.

Ein "schwerer Diebstahl" liegt beispielsweise dann vor, wenn der Diebstahl an einer Sache begangen wird, deren Wert 5.000 Euro übersteigt. In diesem Fall ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen. Eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren kann durch ein Strafgericht dann verhängt werden, wenn eine Sache, deren Wert 300.000 Euro übersteigt, gestohlen wird.

Rechtsgrundlagen

§§ 127, 128 Strafgesetzbuch (StGB)

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion