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Vereine | Gresten-Land

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Anmeldung im Ausland

Allgemeine Informationen

Die Abmeldebestätigung, die in Österreich ausgestellt wird, wird für die Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland benötigt. Bürgerämter, Bezirksverwaltungsstellen und die Bürgerbüros des jeweiligen Aufenthaltslandes stellen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist.

Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch im Kapitel Umzug.

Erforderliche Unterlagen

Zur Mindestanforderung an Dokumenten zählen:

Bei längeren Auslandsaufenthalten wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.

Zusätzliche Informationen

Meldepflicht für Wehrpflichtige: Wehrpflichtige Österreicher, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen ihren Wohnsitz unverzüglich der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können an bundesweiten Wahlen (Bundespräsidentschaft, Nationalrat und Europäisches Parlament) teilnehmen, wenn sie

  • in die (Europa-)Wählerevidenz ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind,
  • alle Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts erfüllen und
  • bei ihrer Heimatgemeinde zeitgerecht eine Wahlkarte oder ein Wahlkartenabo beantragt haben.

Die Ausübung des Wahlrechts auf Landesebene für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher ist in jenen Bundesländer möglich, deren jeweilige Landesverfassungen dieses Wahlrecht explizit vorsehen: Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.

Eine rasche und effektive Unterstützung von sich längere Zeit im Ausland aufhaltenden Österreicherinnen/Österreichern durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) setzt eine Anmeldung (Registrierung) als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher bei der zuständigen Vertretungsbehörde voraus. Eine Registrierung bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde ist keinesfalls verpflichtend, sie liegt aber im Interesse jeder einzelnen Person und kann darüber hinaus in Krisen- und Katastrophenfällen effiziente Hilfsmaßnahmen ermöglichen. Die Registrierung kann zum Beispiel über die Homepage des Außenministeriums oder über die Auslandsservice App (für iOS und Android) erfolgen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten