Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Stimmabgabe

Die Stimmabgabe durch die wahlberechtigte Person muss persönlich und geheim unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze erfolgen. Ein amtlicher Stimmzettel ist zur Stimmabgabe erforderlich. Dieser wird von der zuständigen Wahlbehörde aufgelegt. Die Stimme kann am Wahltag vor einer Wahlbehörde (d.h. in einem Wahllokal bzw. vor einer besonderen Wahlbehörde) oder mittels Briefwahl ab Erhalt der Wahlkarte (ohne Beisein einer Wahlbehörde) abgegeben werden.

Körperbehinderte, sinnesbehinderte oder kognitiv behinderte Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, ist es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen können, unterstützen zu lassen. Sie müssen allerdings in der Lage sein, die Begleitperson gegenüber der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu bestätigen. Im Zweifelsfall ist über die Zulassung einer Begleitperson durch entsprechende Abstimmung in der örtlichen Wahlbehörde zu entscheiden und hierüber ein entsprechender Vermerk in der Niederschrift vorzunehmen.

Blinde oder schwer sehbehinderte Wählerinnen/Wähler können mit Stimmzettelschablonen auch ohne fremde Hilfe den Stimmzettel ausfüllen. Alle Wahlbehörden verfügen in ausreichender Zahl über solche Schablonen.

Bei vielen Wahlen ist auch die Abgabe einer Vorzugsstimme möglich: Dadurch kann die Wählerin/der Wähler durch Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer einer Bewerberin/eines Bewerbers der gewählten Parteiliste eine Kandidatin/einen Kandidaten hervorheben (bei bestimmten Wahlen, sofern der Name einer Bewerberin/eines Bewerbers am Stimmzettel steht, durch Ankreuzen) und bei entsprechend hoher Stimmenanzahl eine Umreihung von Kandidatinnen/von Kandidaten auf dem Wahlvorschlag bewirken.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres