Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Volksbegehren – Parlamentarisches Verfahren

Hinweis

Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at  (ID Austria oder EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).

Ausführliche Informationen zur Aktivierung der ID Austria bzw. Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Aufgrund der Neuerung können nun auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher Volksbegehren online unterstützen und online dafür unterschreiben.

Eine Übersicht des Ablaufs eines Volksbegehrens findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wurde ein Volksbegehren von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet, wird es von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt.

Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.

Bei Festlegung der Tagesordnung des Nationalrates haben Volksbegehren den Vorrang vor allen übrigen Gegenständen.

Das Volksbegehren wird zunächst dem fachlich zuständigen Ausschuss zugewiesen. Die Vorberatung des Volksbegehrens muss innerhalb eines Monats nach Zuweisung an den Ausschuss beginnen. Zu den Beratungen können Expertinnen/Experten und Sachverständige hinzugezogen werden. Die/der Bevollmächtigte des Volksbegehrens und zwei von ihr/ihm nominierte Stellvertreterinnen/Stellvertreter haben das Recht, an den Ausschussberatungen teilzunehmen.

Eine Generaldebatte über das Volksbegehren oder eine umfangreiche Erörterung mit Sachverständigen oder Auskunftspersonen ist öffentlich.

Nach weiteren vier Monaten muss der Ausschuss dem Nationalrat jedenfalls Bericht erstatten. Danach folgt die Beratung des Volksbegehrens im Plenum des Nationalrates.

Ausführliche Informationen zum Thema "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

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Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion