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Vereine | Gresten-Land

Vereine

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Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Kauf des Kfz in Österreich

Beim Kauf eines Neuwagens innerhalb der EU (z.B. in Österreich) darf die Händlerin/der Händler keine Mehrwertsteuer verrechnen. Die Mehrwertsteuer wird erst beim Import fällig. Wenn ein Gebrauchtwagen innerhalb der EU (z.B. in Österreich) gekauft wird, verrechnet die Händlerin/der Händler die Mehrwertsteuer. Diese sollte auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Folgende Papiere sollte die Verkäuferin/der Verkäufer übergeben

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 und Teil 2)
  • Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
    Wenn die Verkäuferin/der Verkäufer keine COC aushändigt, kann bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der Automarke eine entsprechende Bescheinigung ("Auszug aus der Genehmigungsdatenbank") angefordert werden. 

Wenn das Auto in einem anderen EU-Land zugelassen werden soll, ist zu prüfen, ob dort noch weitere Dokumente benötigt werden.

Mehrwertsteuer als Sicherheit

In der Praxis verlangen einige Händlerinnen/Händler beim Verkauf eines Neuwagens den Mehrwertsteuerbetrag als Sicherheit, die erstattet wird, sobald das Fahrzeug im Land der Käuferin/des Käufers zugelassen ist. Im Allgemeinen fordert die Verkäuferin/der Verkäufer dafür eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer.

Achtung

Es gibt keinen direkten Erstattungsanspruch gegenüber Steuerbehörden, sondern nur gegenüber der Verkäuferin/dem Verkäufer. Daher sollte eine etwaige Erstattung rasch beantragt werden.

Freiwillige technische Begutachtung

Anlässlich des Kaufs bzw. Verkaufs ist die Verkäuferin/der Verkäufer in Österreich nicht verpflichtet, eine technische Kontrolle durchführen zu lassen. Verpflichtend ist diese frühestens ein Jahr ab der ersten Zulassung des Kfz. Einige EU-Mitgliedstaaten erkennen die technische Begutachtung in Österreich an.

Im Allgemeinen wird jedoch empfohlen, das Kfz – mit Zustimmung der Verkäuferin/des Verkäufers – vor dem Kauf von einem unabhängigen österreichischen Automobilclub oder einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Gebrauchtwagen. In der Regel muss die Käuferin/der Käufer die Kosten tragen.

Streit- und Betrugsfälle

Wenn es im Zuge des Kaufgeschäfts zum Streit kommt, können sich Verbraucherinnen/Verbraucher an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.

Betrugsfälle können bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der Meldestelle für Internetkriminalität beim Bundeskriminalamt gemeldet werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion