Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Polytechnische Schule

Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schülerinnen und Schüler werden im 9. beziehungsweise in einem freiwilligen 10. oder 11. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben – insbesondere auf das Berufsleben – vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird die Berufswahl unterstützt.

Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen: Cluster Technik (Bau; Elektro; Holz; Metall) und Cluster Dienstleistungen (Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales; Tourismus). Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche können im Rahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z.B. Mechatronik) angeboten werden, wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in der Region und auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler Bedacht genommen wird.

Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jede Schülerin und jeder Schüler einen Fachbereich. Einerseits erwerben die Jugendlichen grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen), andererseits werden durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen die individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler und ihre Lernmotivation gefördert.

In den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen (Religion; Berufs- und Lebenswelt; Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie; Deutsch und Kommunikation; Lebende Fremdsprache (Englisch); Angewandte Mathematik; Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten.

Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14 Wochenstunden und in den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gegebenheiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden.

Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schule ein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot an Freigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen.

Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden Pflichtschule geführt.

Weiters erwerben Schülerinnen und Schüler bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule (auf der 9. Schulstufe) das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.

Schulstufe

9. Schulstufe (14./15. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Acht Schuljahre absolviert

Dauer

Ein Jahr

Inhalte

  • Grundlegende Allgemeinbildung
  • Berufsorientierung und Berufsgrundbildung durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
  • Unterstützung der Berufswahl und Berufsüberleitung durch schulische Zusatzangebote (z.B. Schnupperlehre, Berufspraktika, Betriebsbesuche und Informationsveranstaltungen)

Besonderheiten

  • Unterricht in Deutsch und Kommunikation, Lebende Fremdsprache (Englisch), Angewandte Mathematik in Leistungsgruppen und/oder Interessengruppen
  • zusätzlich zu den allgemeinbildenden Pflichtfächern muss ein Fachbereich gewählt werden (z.B. Bau; Elektro; Holz; Metall; Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales; Tourismus)

Abschluss

Ein erfolgreicher Abschluss der Polytechnischen Schule ermöglicht den:

Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmeprüfung ablegt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung