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Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
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Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
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Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
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Heimatverein Gresten-Land
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Katholisches Bildungswerk
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Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
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Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
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Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
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Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Maut 

Allgemeine Informationen

Auf einigen Abschnitten des mautpflichtigen österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes wird für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse Streckenmaut eingehoben. Streckenmautpflichtige Abschnitte sind nicht vignettenpflichtig. Bei diesen Streckenmaut-Abschnitten handelt es sich um die gesamte A 13 Brenner Autobahn sowie um Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, der A 10 Tauern Autobahn, der A 11 Karawanken Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße.

Menschen mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Mehrfahrtenkarte.

Voraussetzungen

Hinweis

Personen, die über eine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung verfügen (Gratisvignette), erhalten auch automatisch eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für alle Streckenmautabschnitte (Ausnahme: A 11 Karawanken Autobahn). Mit der Gültigkeitsabfrage ( → ASFINAG) kann jederzeit abgefragt werden, welche Mautprodukte für ein Kfz-Kennzeichen vorliegen.

Sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde, ist die kostenlose Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:

  • Vorlage eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO
  • Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest die Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe). Die Einschränkung muss im Führerschein der Person mit Behinderung eingetragen sein
  • Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt wird.

Die Mehrfahrtenkarte wird auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Mehrfahrtenkarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten der ASFINAG.

Zuständige Stelle

ASFINAG Maut Service GmbH

Kosten

Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Informationen

Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 Brenner Autobahn

Neben der regulären Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderungen gibt es auch eine Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung zur Benutzung ausschließlich der A 13 Brenner Autobahn mit abweichenden Anspruchsvoraussetzungen. Diese kann im Jahr 2025 zu einem Preis von 12 Euro (inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer) erworben werden, soweit folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Inhaberinnen/Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt
  • Schwerkriegsbeschädigte (nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz)
  • Zivilblinde mit Blindenausweis
  • Menschen mit einer nachgewiesenen Behinderung von mindestens 50 Prozent

Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur