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Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
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Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
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Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
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Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
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Musikverein Ortskapelle Gresten
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Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler

Ersatzzeiten (nach dem Altrecht)

Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Ersatzzeiten sind Zeiten, für die eine Beitragsentrichtung grundsätzlich nicht vorgesehen ist, die aber trotzdem als Versicherungsmonate gelten. Damit Ersatzzeiten anerkannt werden, muss in der Regel mindestens ein Beitragsmonat vorliegen.

Die Sozialversicherungsgesetze berücksichtigen mit der Gewährung von Ersatzzeiten, dass jemand zu einer bestimmten Zeit nicht in der Lage war, Pflichtversicherungszeiten zu erwerben.

Beispiel

  • Zeiten der Kindererziehung
  • Zeiten des Wochengeldbezugs
  • Zeiten des Krankengeldbezugs ab dem 1. Jänner 1971
  • Zeiten des Bezugs einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung und des Bezugs aus Sonderunterstützungen ab dem 1. Jänner 1971
  • Zeiten des Präsenzdienstes und des Zivildienstes
  • Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
  • Zeiten der Ausübung einer Beschäftigung im Betrieb der Eltern, Großeltern, Wahl- oder Stiefeltern, die bei früherem Wirksamkeitsbeginn des ASVG die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet hätte
  • Zeiten einer bestimmten Tätigkeit vor Einführung der Pflichtversicherung

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger