Religionsunterricht

Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmen die Eltern gemeinsam, soweit ihnen die Pflege und Erziehung des Kindes zustehen. Die Einigung der Eltern ist jederzeit widerruflich und wird durch den Tod eines Ehegatten gelöst. Während bestehender Ehe kann kein Elternteil alleine entscheiden, dass das Kind in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Es kann auch kein Elternteil alleine das Kind vom Religionsunterricht abmelden.

Bei Entscheidungen über das Religionsbekenntnis eines Kindes oder dessen Verbleib in oder Austritt aus einer Religionsgemeinschaft muss das Kind angehört werden, wenn es mindestens zehn Jahre alt ist.

Ab 14 Jahren kann das Kind über sein Religionsbekenntnis selbst entscheiden. Ab 12 Jahren kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Religionsmündigkeit" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Für alle Schülerinnen/alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses Pflichtgegenstand an den öffentlichen und den mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten

  • Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen,
  • Polytechnischen Schulen,
  • allgemeinbildenden höheren Schulen,
  • berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen),
  • Berufsschulen in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg sowie land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen im gesamten Bundesgebiet,
  • Akademien für Sozialarbeit,
  • Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung (einschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten), wobei an den Pädagogischen, Berufspädagogischen und Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien an die Stelle des Religionsunterrichtes der Unterricht in Religionspädagogik tritt.

    Schülerinnen/Schüler unter 14 Jahren können jedoch von ihren Eltern zu Beginn eines jeden Schuljahres von der Teilnahme am Religionsunterricht schriftlich abgemeldet werden. Schülerinnen/Schüler ab 14 Jahren können eine solche schriftliche Abmeldung selbst vornehmen. Die Abmeldung muss während der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres erfolgen.

    Der Religionsunterricht wird durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Dem Bund bzw. den Bundesländern steht jedoch das Recht zu, durch seine Schulaufsichtsorgane den Religionsunterricht in organisatorischer und schuldisziplinärer Hinsicht zu beaufsichtigen.

    Zu Religionslehrerinnen/zu Religionslehrern dürfen nur solche Personen bestellt werden, die seitens der jeweiligen Kirche bzw Religionsgesellschaft für befähigt und ermächtigt erklärt werden. Die Erteilung des Religionsunterrichts ist daher an die "missio canonicabzw. Unterrichtserlaubnis durch die Kirche bzw. Religionsgesellschaft gebunden.

Letzte Aktualisierung: 21. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
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NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler