Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

  • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
  • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
  • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
  • A 13 Brenner Autobahn
  • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Mehrfahrtenkarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Mehrfahrtenkarte berechtigt ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang für beliebig viele Fahrten auf dem entsprechenden Streckenmautabschnitt.

Hinweis

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ("GO-Maut").

Betroffene

Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit technisch zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 t

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) 
Die Einhebung der Maut und die Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

Verfahrensablauf

Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Mehrjahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9 und S 16). Achtung: Für die "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11 und S 16 gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Nur auf der A 13 darf an der Mautstelle Brenner ebenfalls die ganz rechte offene Spur durchfahren werden. Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich bei beschrankten Spuren der Schranken automatisch.

Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

Die Mehrfahrtenkarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Mehrfahrtenkarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Mehrfahrtenkarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Mehrfahrtenkarte gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Reguläre Mehrfahrtenkarte, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
  • Mehrfahrtenkarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler,
    Mehrfahrtenkarte für Präsenz- und Zivildiener und Anrainerkarte A 13: siehe entsprechende Antragsformulare (→ ASFINAG)

  • Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung für alle Streckenmautabschnitte (außer A 11) und Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13: nähere Informationen über nachweispflichtige Voraussetzungen

Sofern bereits eine kostenlose Digitale Vignette für Menschen mit Behinderung bezogen wird, wird für dasselbe Kfz-Kennzeichen ebenfalls eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung für alle Streckenmautabschnitte (außer A 11) automatisch registriert.

Kosten

Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

Zusätzliche Informationen

Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über das hinterlegte Zahlungsmittel (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA, eps, PayPal, Amazon Pay oder Xolvis). Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

Kraftfahrzeuglenkerinnen/Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrollmanagement auf der Seite der ASFINAG.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Antragsformulare (→ ASFINAG)

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Servicestellen

Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

ASFINAG Maut Service GmbH
Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
Telefon: +43 (1) 955 1266
Fax: +43 (1) 955 1277

E-Mail: info@asfinag.at
Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

Letzte Aktualisierung: 22. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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