Gesetzliche Gründe für eine Änderung des Familiennamens

Allgemeine Informationen

Um den Familiennamen ändern lassen zu können, muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:

  • Der bisherige Familienname wirkt lächerlich oder anstößig
  • Der bisherige Familienname ist schwer auszusprechen oder schwer zu schreiben
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist ausländischer Herkunft und will einen Familiennamen, der ihr/ihm die Einordnung im Inland erleichtert
    • Dieser Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller will einen Familiennamen, den sie/er bisher in gutem Glauben, dazu berechtigt zu sein, geführt hat
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller will einen Familiennamen, den sie/er früher zu Recht geführt hat
  • Der Vor- und Familienname sowie der Tag der Geburt der Antragstellerin/des Antragstellers stimmen mit den entsprechenden Daten einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller will einen Nachnamen oder nach bereits erfolgter Namensbestimmung bzw. Namensänderung einen Familiennamen nach §§ 93 bis 93 c des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) erhalten
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller will nach bereits erfolgter Namensbestimmung bzw. Namensänderung einen Familiennamen nach § 155 ABGB erhalten 
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller will einen Familiennamen erhalten, der gleich lautet wie der ihrer eingetragenen Partnerin/seines eingetragenen Partners; damit kann auch der Antrag verbunden sein, als höchstpersönliches, nicht ableitbares Recht seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachzustellen
  • Die minderjährige Antragstellerin/der minderjährige Antragsteller soll den Familiennamen der Person erhalten, die die Obsorge hat (oder: der die Obsorge zukommt) oder in deren Pflege sie/er sich befindet und das Pflegeverhältnis nicht nur für kurze Zeit beabsichtigt ist
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller besitzt neben der österreichischen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft und möchte einen Familiennamen, den sie/er nach einem anderen Personalstatut bereits rechtmäßig führt. (Ziel dieser Namensänderung ist, nach den beiden Heimatrechten denselben Namen zu führen)
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in ihren/seinen sozialen Beziehungen zu vermeiden und, dass diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet werden können
  •  Die Antragstellerin/der Antragsteller kann glaubhaft machen, Opfer im Sinne des § 65 Z 1 lit. a StPO zu sein und dass eine Änderung des Familiennamens Straftaten im Sinne dieser Bestimmung vorbeugen kann. Darunter fallen vorsätzlich begangene Straftraten, durch die die Person Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt, in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung beeinträchtigt oder deren persönliche Abhängigkeit durch eine solche Straftat ausgenützt worden sein könnte.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller wünscht aus sonstigen Gründen einen anderen Familiennamen ("Wunschname")

Zuständige Stelle

Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

Ausführliche Informationen zum Thema "Vor- und Familienname des Kindes" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz (NÄG)

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler