Scooter

Allgemeines

Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

  • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
  • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
  • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
    • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
    • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
  • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

Benützung

Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

Lenkberechtigung

Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

Alter

Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

  • Keine Sturzhelmpflicht
  • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
  • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
  • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
  • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler