Fischen in Kärnten – Berechtigung und Dokumente

Allgemeines

Zur Ausübung des Fischfangs in Kärnten ist berechtigt, wer

  • eine gültige Jahresfischerkarte oder eine gültige Fischergastkarte besitzt und
  • in einem Fischereirevier entweder selbst Fischereiausübungsberechtigter ist oder einen von dem Fischereiausübungsberechtigten ausgestellten Erlaubnisschein besitzt.

Wer die Fischerei ausübt, muss die Jahresfischerkarte oder die Fischergastkarte und den Fischereierlaubnisschein (wenn der Fischfang nicht von dem Fischereiberechtigten ausgeübt wird) mit sich führen und auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorweisen und aushändigen.

Personen zwischen 7 und 10 Jahren dürfen den Fischfang ohne Jahresfischerkarte bzw. Fischergastkarte ausüben, wenn

  • der Minderjährige einen Fischereierlaubnisschein hat und
  • unter der Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person fischt, die Inhaberin einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und eines Fischereierlaubnisscheins ist.

Personen zwischen 10 und 14 Jahren dürfen den Fischfang nur mit einer gültigen Jahresfischerkarte bzw. Fischergastkarte und einem Fischereierlaubnisschein sowie unter Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person ausüben.

Personen, die aufgrund einer Behinderung die fachliche Eignung nicht aufweisen, dürfen den Fischfang ohne Jahresfischerkarte bzw. Fischergastkarte ausüben, wenn

  • die Person einen Fischereierlaubnisschein hat und
  • in Begleitung einer voll handlungsfähigen Person fischt, die Inhaberin einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und eines Fischereierlaubnisscheins ist.

Jahresfischerkarte und Unterweisung

Jahresfischerkarten des Landes Kärnten sind mit einem Foto versehen. Sie werden auf Antrag ausgestellt, wenn der Antragsteller die für die Ausübung des Fischfangs erforderliche Verlässlichkeit und fachliche Eignung aufweist und kein Verweigerungsgrund vorliegt. Zuständig für die Ausstellung ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), in deren Sprengel der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Besteht kein Hauptwohnsitz in Kärnten, ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, bei der der Antrag gestellt wird.

Bei erstmaliger Beantragung einer Jahresfischerkarte muss der Antragsteller den Nachweis erbringen, dass er über die zur Ausübung des Fischfangs erforderlichen praktischen, theoretischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt. Der Nachweis kann auf verschiedene Arten erbracht werden, z.B. durch Teilnahme an einer mindestens achtstündigen Unterweisung. Solche Unterweisungen werden regelmäßig vom Landesfischereiverband Kärnten veranstaltet.

Der Nachweis der fachlichen Eignung gilt unter anderem auch dann als erbracht, wenn der Antragsteller

  • während der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung durch drei Jahre eine im Land Kärnten ausgestellte Jahresfischerkarte oder
  • während der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung durch drei aufeinanderfolgende Jahre eube Jahresfischerkarte eines anderen Landes oder eine gleichartige Berechtigung eines EU-Mitgliedsstaates oder EWR-Staates besessen hat und überdies die erforderlichen Kenntnisse über die Teilnahme an einer mindestens vierstündigen Unterweisung nachweist,
  • die erforderlichen Kenntnisse durch Absolvierung einschlägiger Studie nachweist.

Die Ausstellung einer Jahresfischerkarte kann aus verschiedenen Gründen verweigert werden, z.B. bei Beantragung durch Minderjährige unter 10 Jahren oder durch Minderjährige zwischen 10 und 14 Jahren, die den Antrag auf Ausstellung ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters stellen.

Fischergastkarte

Fischergastkarten des Landes Kärnten dürfen von dem Fischereiausübungsberechtigten an Fischergäste weitergegeben werden, wenn keiner der beiden genannten Verweigerungsgründe vorliegt. Sie gelten für das gesamte Landesgebiet und für einen Zeitraum von entweder einer Woche oder vier Wochen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 25 bis 32 Kärntner Fischereigesetz (K-FG)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler