Kompetenzen der Betreuungsperson

Die in der 24-Stunden-Betreuung tätigen Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer dürfen unter anderem die folgenden einfachen Betreuungstätigkeiten durchführen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung etc.)
  • Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen)
  • Gesellschafterfunktion (Gesellschaft leisten, Führung von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten)
  • Folgende Tätigkeiten, solang keine medizinischen Gründe dagegen sprechen:
    • Unterstützung beim Essen und Trinken
    • Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Notdurft
    • Hilfestellung beim An- und Ausziehen
    • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen

Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen:

  • Einzelne pflegerische Tätigkeiten, die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern von diplomiertem Pflegepersonal übertragen wurden
  • Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern von einer Ärztin/einem Arzt bzw. von einer diplomierten Pflegefachkraft übertragen wurden, zum Beispiel
    • Verabreichung von Medikamenten (Einnahme von Tabletten und Ähnliches)
    • Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden
    • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
    • Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels
    • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen
  • Bestimmte ärztliche Tätigkeiten können auch (nach ärztlicher Anordnung) von diplomiertem Pflegepersonal an die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer weiter übertragen werden.

Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten sind auf den Privathaushalt der zu betreuenden Person beschränkt und dürfen nur befristet (höchstens auf die Dauer des Betreuungsverhältnisses) sowie nach Einwilligung der betreuten Person (oder ihrer gesetzlichen Vertreterin/ihres gesetzlichen Vertreters) durchgeführt werden.

Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten dürfen von den Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern außerdem nur nach Anordnung und Unterweisung durch eine diplomierte Pflegekraft bzw. eine Ärztin/einen Arzt durchgeführt werden.

Die Übertragung der Tätigkeiten muss schriftlich festgehalten werden, außerdem muss ein Protokoll über die Durchführung der angeordneten Tätigkeiten geführt werden.

Merkblätter für Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer

Das Sozialministerium stellt Merkblätter zum Thema "Was dürfen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tun?" in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:

Achtung

Die Personenbetreuerin/der Personenbetreuer ist verpflichtet, unverzüglich alle Informationen, die für die Anordnung von Bedeutung sein könnten, an die Ärztin/den Arzt bzw. an die diplomierte Pflegekraft zu erteilen und dieser/diesen die Aufzeichnungen ihrer Tätigkeit zugänglich zu machen.

Bei der selbstständigen Personenbetreuung müssen neben den besonderen gewerberechtlichen Vorgaben zudem durch Verordnungen festgelegte Standes- und Ausübungsregeln eingehalten sowie bestimmte Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit getroffen werden. Nähere Details zu den übertragenen pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten sind dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG sowie dem Ärztegesetz zu entnehmen.

Weiterführende Links

Firmen A–Z: Personenbetreuung (→ WKO)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 30. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Vereine

Titel Branche
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Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
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Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
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Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
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Modellflugclub Eisenstraße
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Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler