Familiengerichtshilfe

Seit 2014 steht die Familiengerichtshilfe österreichweit an allen Bezirksgerichten zur Verfügung.

Im Rahmen der Familiengerichtshilfe erhalten Familiengerichte eine mit Psychologinnen/Psychologen und Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern besetzte Stelle der Justiz zur Seite gestellt, die sie in kindschaftsrechtlichen Verfahren unterstützen.

Kindschaftsrechtliche Verfahren sind insbesondere jene Verfahren, die sich mit Kindesunterhalt und Obsorge beschäftigen. 

Ziel der Familiengerichtshilfe ist es,

  • die Verfahrensdauer der Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten zu verkürzen und
  • die Rollenkonflikte der Familienrichterinnen/Familienrichter und Jugendwohlfahrtsträger zu entschärfen und dadurch
  • die Qualität und Nachhaltigkeit dieser gerichtlichen Verfahren zu verbessern.

Die Familiengerichtshilfe unterstützt das Gericht auf dessen Auftrag bei

  • der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen,
  • der Anbahnung einer gütlichen Einigung und
  • der Information der Parteien in Verfahren über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte

und erstattet dem Gericht schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung Bericht.

Die Familiengerichtshilfe kann Ermittlungsschritte vornehmen und somit an der Feststellung des Sachverhaltes im jeweiligen Fall mitwirken. Die Familiengerichtshilfe ist daher berechtigt, Personen, die über die Lebensumstände eines minderjährigen Kindes Auskünfte erteilen können, zu laden und zu befragen sowie unmittelbaren Kontakt mit dem Kind herzustellen. Das Gericht kann angemessene Zwangsmittel jenen Personen auferlegen, die ihre Pflicht zur Mitwirkung verletzen.

Auch Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Schulen und Kinderbetreuungs- und behandlungseinrichtungen müssen den Personen der Familiengerichtshilfe die erforderlichen Auskünfte erteilen und Einsicht in die Akten und Aufzeichnungen gewähren. Der Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, muss nur Auskünfte erteilen.

Hinweis

Die Familiengerichtshilfe ist keine Beratungsstelle.

Die Familiengerichtshilfe kann als "Besuchsmittler" in Verfahren zur Regelung oder zwangsweisen Durchsetzung des Rechts auf persönliche Kontakte (früher: Besuchsrecht) eingesetzt werden. Die Besuchsmittler vermitteln z.B. bei Konflikten und erleichtern durch ihre Anwesenheit und Überwachung die ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes.

Für die ersten 5 Monate der Tätigkeit der Familiengerichtshilfe als Besuchsmittlerin/Besuchsmittler fallen keine Gerichtsgebühren an. Die Gebührenpflicht setzt erst nach Ablauf dieses Zeitraumes (Ablauf der ersten 5 Monate ab Beauftragung der Familiengerichtshilfe) ein, wenn die Besuchsmittlerin/der Besuchsmittler über diese Dauer hinaus beschäftigt wird. Sie beträgt 236 Euro für jeden Elternteil pro begonnenen drei Monaten. Für die Parteien besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zur einstweiligen Befreiung von der Entrichtung dieser Gebühren zu erlangen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler