Sicherheitsabstand

Hintereinanderfahren

Bei jeder Fahrgeschwindigkeit muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum voranfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Der Abstand muss so gewählt werden, dass die Lenkerin/der Lenker auch bei plötzlichem verkehrsbedingtem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs jederzeit anhalten kann. 

Achtung

Die Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand ist bei sehr geringem Abstand (0,2 oder mehr, aber weniger als 0,4 Sekunden, das sind zwischen 7 m und 14 m bei 130 km/h) zusätzlich zur Geldstrafe ein Vormerkdelikt des Vormerksystems. Ein Abstand von weniger als 0,2 Sekunden (das sind unter 7 m bei 130 km/h) führt zusätzlich zur Geldstrafe zum Entzug der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate.

Müssen Lenkerinnen/Lenker von hintereinanderfahrenden Fahrzeugen anhalten und reicht die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge bis zu einer Querstraße, einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt oder einer die Fahrbahn querenden Gleisanlage zurück, so haben die Lenkerinnen/Lenker weiterer herannahender Fahrzeuge so anzuhalten, dass der Verkehr auf den oben genannten Verkehrsflächen nicht behindert wird.

Hinter Schienenfahrzeugen, die nicht überholt werden, muss jede Lenkerin/jeder Lenker einen Abstand von mindestens 20 m einhalten.

"Lange" Fahrzeuge (Lastfahrzeuge, Kraftwagenzüge, Busse und dergleichen) müssen auf Freilandstraßen nach vor ihnen fahrenden "langen" Fahrzeugen mindestens 50 m Abstand halten.

Überholen

Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen hat der seitliche Abstand zu Radfahrerinnen/Radfahrern und Rollerfahrerinnen/Rollerfahrern im Ortsgebiet mindestens 1,5 m und außerhalb des Ortgebietes mindestens 2 m zu betragen.

Achtung

Wenn die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeugs nicht mehr als 30 km/h beträgt, kann der Seitenabstand zu Radfahrerinnen/Radfahrern und Rollerfahrerinnen/Rollerfahrern der Verkehrssicherheit entsprechend verringert werden.

Vorbeifahren

Das Vorbeifahren an Fahrzeugen ist nur dann gestattet, wenn andere Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer – insbesondere entgegenkommende – weder gefährdet noch behindert werden und es ist zu dem Fahrzeug, an dem vorbeigefahren wird, ein den Verkehrsverhältnissen entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 2. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler