Europäisches Bagatellverfahren

Das europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ("Europäisches Bagatellverfahren") vereinfacht die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen von unter 5.000 Euro.

Ein in einem Europäischen Bagatellverfahren ergangenes Urteil ist bereits vor seiner Rechtskraft vollstreckbar. Es wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass seine Anerkennung angefochten werden kann, und ist unter den gleichen Bedingungen zu vollstrecken wie ein im Vollstreckungsmitgliedstaat ergangenes Urteil.

Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (EuBagatellVO) wurde am 31. Juli 2007 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 1. Jänner 2009 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks anwendbar. Das Europäische Bagatellverfahren ist ein fakultatives Verfahren zu den in den Mitgliedstaaten bestehenden innerstaatlichen Verfahren. Mit der Verordnung (EU) 2015/2421 wurde das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen vereinfacht und erweitert.

Ziel der EuBagatellVO ist die Vereinfachung und Beschleunigung von grenzüberschreitenden Verfahren über Forderungen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, die Verringerung der Verfahrenskosten sowie die Ermöglichung des freien Verkehrs der in diesem Verfahren ergangenen Urteile in allen Mitgliedstaaten durch Abschaffung des Exequaturverfahrens.

Die Verordnung ist grundsätzlich in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt, wenn der Streitwert zum Zeitpunkt des Gerichtsanhängigwerdens der Klage 5.000 Euro nicht übersteigt. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen vom Anwendungsbereich.

Die EuBagatellVO kommt zudem nur bei Vorliegen einer grenzüberschreitenden Rechtssache zur Anwendung. Eine solche liegt vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts hat.

Die EuBagatellVO sieht vier Formblätter vor:

  • das "Klageformblatt" (A)
  • das "Antwortformblatt" (C)
  • das "Formblatt zur Erteilung eines Verbesserungsauftrages an den Kläger betreffend die Klage" (B) und
  • das "Formblatt zur Bestätigung des Urteiles" (D)

Jenen Formblättern, die von den Parteien auszufüllen sind, sind Anleitungen bzw. Ausfüllhilfen integriert.

Zusammengefasst sind zur Einleitung eines Europäischen Bagatellverfahrens folgende Schritte notwendig:

  1. Ausfüllen des Klageformblatts
  2. Ermittlung des zuständigen Gerichts
  3. Elektronische oder postalische Übermittlung des Formulars an das zuständige Gericht

Das Europäische Bagatellverfahren wird von der Klägerin/dem Kläger durch Einreichung des ausgefüllten Klageformblatts beim zuständigen Gericht eingeleitet. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Brüssel-I-VO. Bereits im Klageformblatt muss die Klägerin/der Kläger verpflichtend eine Beschreibung seiner Beweismittel vornehmen. Unterlagen, welche dem Gericht als Beweis vorgelegt werden sollen, können sogleich mit dem Klageformblatt, aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden.

Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Klageformblatt ist vom Gericht binnen 14 Tagen an die Beklagte/den Beklagten unter Anschluss des Antwortformblattes zusammen mit allenfalls bereits von der Klägerin/dem Kläger vorgelegten Beweisunterlagen abzusenden. Die Beklagte/der Beklagte muss binnen 30 Tagen antworten.

Die Beklagte/der Beklagte kann auch eine Widerklage erheben, dazu muss er zusätzlich zum Antwortformular auch das Klagsformular vollständig ausgefüllt an das Prozessgericht übermitteln. Liegt der Streitwert der Widerklage über 5.000 Euro, so wird über Klage und Widerklage nach den nationalen Verfahrensvorschriften des Gerichtsstaates verhandelt und entschieden.

Langt beim Gericht entweder die Antwort der Beklagten/des Beklagten oder im Falle einer Widerklage die Antwort der Klägerin/des Klägers (Widerbeklagten) auf die Widerklage nicht fristgerecht ein, so erlässt das Gericht über die Klage oder die Widerklage bereits in diesem Verfahrensstadium ein Urteil.

Grundregel ist eine schriftliche Verfahrensdurchführung. Eine mündliche Verhandlung hält das Gericht ab, wenn es diese für erforderlich hält oder eine der Parteien einen entsprechenden Antrag stellt.

Wurde eine Partei zu einer mündlichen Verhandlung geladen, so kann sie eine Videokonferenz beantragen. Voraussetzungen dafür sind,

  • dass die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen und
  • dass die Kosten für die persönliche Anwesenheit in keinem angemessenen Verhältnis zur Klage stehen würden. 

Für das erstinstanzliche Verfahren besteht keine Anwaltspflicht.

Die Verfahrenskosten trägt grundsätzlich die unterlegene Partei, jedoch nur soweit diese notwendig und zum Streitwert verhältnismäßig sind.

Die Zulässigkeit von Rechtsmitteln richtet sich nach nationalem Recht.

Zum Formular

Europäisches Bagatellverfahren − Klageformblatt (→ Europäisches Justizportal)

Weiterführende Links

Europäisches Bagatellverfahren (→ Europäisches Justizportal)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler