Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Gallneukirchen 

Verordnung 

Gartengeräte, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), sofern diese nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden

ausgenommen: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

verboten:

  • Samstag 
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gallspach 

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gampern 

keine Vorgaben 

 

 

Garsten 

Verordnung 

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 22 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 14 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Gaspoltshofen Empfehlung Rasenmähen sowie sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die hohe Lärmemissionen verursachen (z.B. Häckseln, Holzschneiden)

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 16 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Geboltskirchen 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Geiersberg 

keine Vorgaben 

 

 

Geinberg 

keine Vorgaben

 

 

Geretsberg 

keine Vorgaben 

 

 

Gmunden

Verordnung

Rasenmähen – auch mit Elektrorasenmähern – sowie die Verwendung motorbetriebener Gartengeräte

erlaubt (gilt in der Zeit von  1. April bis 31. Oktober):

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Goldwörth 

Verordnung 

Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gosau 

Verordnung 

Betrieb von Elektrorasenmähern, Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Motorsensen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr 

Gramastetten 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grein 

Empfehlung 

Rasenmähen

zusätzlich:

Holz schneiden, Teppich klopfen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grieskirchen

Empfehlung

lärmintensive Arbeiten (Rasenmähen, Kreissägen etc..)

zu unterlassen:

  • Mittagszeit
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Großraming 

Empfehlung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Grünau im Almtal 

Verordnung 

Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grünbach 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Grünburg Empfehlung lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gschwandt 

Empfehlung 

Rasenmähen

zusätzlich:

Verwendung von Motorsägen, Kreisssägen und andere lärmerzeugende Maschinen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 19 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gunskirchen 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren sowie Gartengeräten und sonstigen Arbeitsgeräten wie Kreissägen, Hochdruckreiniger Häcksler, Motorsägen, Motorsensen, etc.

ausgenommen: akkubetriebene Geräte, sofern sie keinen störenden Lärm verursachen

gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes; Verwendung von Arbeitsgeräten für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

 

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • bis 7 Uhr
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • bis 8 Uhr
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gurten 

keine Vorgaben 

 

 

Gutau  Empfehlung  Durchführung von Mäharbeiten mit einem Motorrasenmäher oder einer Motorsense, speziell im Markt-, Dorf- und Siedlungsbereich

zu unterlassen: 

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung
Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich
Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
Eine Weltgruppe
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
Elternverein der Volks- und Mittelschule Gresten
ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft (GWG)
Hegering Gresten-Reinsberg
Heimatverein Gresten-Land
Herzklang aus Gresten
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten
Kulturschmiede Gresten - Verein zur Förderung von Kultur, Bildung und Veranstaltungs- und Dorferneuerungsaktivitäten
Landjugend Gresten
Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
Mostviertler Grom Teufeln Krampusgruppe
Musikverein Ortskapelle Gresten
Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Gresten
Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler