Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft

Die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) ist im Bundeskanzleramt eingerichtet und besteht aus drei Senaten

Senate

In die drei Senate der Gleichbehandlungskommission werden Vertreterinnen/Vertreter von Interessenvertretungen und Bundesministerien entsendet. Die Mitglieder der Senate unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Dies betrifft besonders Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im jeweiligen Verfahren zur Sprache kommen.

Die zuständige Gleichbehandlungsanwältin/der zuständige Gleichbehandlungsanwalt nimmt beratend, aber ohne Stimmrecht, an den Sitzungen der Senate der Kommission teil.  

Der Senat I ist für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zuständig. Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, können sich mit einer Beschwerde an den Senat I der Gleichbehandlungskommission der Privatwirtschaft wenden.

Der Senat I ist aber auch für Mehrfachdiskriminierungen im Zusammenhang mit dem Geschlecht verantwortlich. Dies sind beispielsweise Diskriminierungen in der Arbeitswelt

  • aufgrund des Geschlechts und
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • der Religion oder der Weltanschauung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Orientierung.

Der Senat II ist für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt zuständig. Personen, die sich in der Arbeitswelt aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen, können sich mit einer Beschwerde an den Senat II der Gleichbehandlungskommission der Privatwirtschaft wenden.

Der Senat III ist für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen zuständig. Personen, die sich beispielsweise beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen oder bei Bildung und Sozialschutz aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, können sich mit einer Beschwerde an den Senat III der Gleichbehandlungskommission der Privatwirtschaft wenden.

Aufgaben

Die Gleichbehandlungskommission erstellt Gutachten und nimmt Einzelfallprüfungen vor. Aufgabe der jeweiligen Senate ist auch die Vermittlung zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber. Damit sollen – wenn möglich – gerichtliche Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) entweder vermieden oder beigelegt werden.

Wenn ein Antrag von einer Antragsberechtigten/einem Antragsberechtigten eingebracht wird, prüfen die Senate in ihrem Zuständigkeitsbereich, ob das Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Prüfungsverfahren von Amts wegen eingeleitet wird.

Hinweis

Die Senate erstellen Gutachten sowie Einzelfallprüfungsergebnisse und geben Empfehlungen ab. Die Gerichte müssen die Einzelfallprüfungsergebnisse zwar zur Kenntnis nehmen, sind aber nicht daran gebunden, da ihnen keine Rechtskraft zukommt. Die Gleichbehandlungskommission und das Arbeits- und Sozialgericht können unabhängig voneinander angerufen werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Vereine

Titel Branche
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Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
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Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
EBSV Erlauftaler Bogensportverein
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Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
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ESV Gresten - Eisschützenverein Sport
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Heimatverein Gresten-Land
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Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg
Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
Kirchenchor Gresten
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Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
Lederhosenverein Gresten
Modellflugclub Eisenstraße
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Niederösterreichischer Imkerverband - Ortsgruppe Gresten
NÖ Bauernbund - Ortsgruppe Gresten
NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
Ort der Begegnung
Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
Wiesergrabler Schuhplattler