Information zum sorgsamen Umgang mit asbesthaltigen Materialien

Richtiger Umgang mit Asbest

Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor krebserregendem Asbest stärken und zeigt zudem den Weg in Richtung einer asbestfreien Zukunft auf. Unter anderem soll der derzeit geltende Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz um das Zehnfache sinken, von 0,1 auf 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter.
Acht von zehn der in den EU-Staaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Um die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen, ist es daher wichtig, die von einer Exposition gegenüber Asbest ausgehenden Gefahren einzudämmen.

Im Rahmen der schwerpunktmäßigen Bekämpfung von Umweltkriminalität wird in Österreich der Schwerpunkt auf dem nicht ordnungsgemäßen Umgang (Sammeln, Abbruch, Ablagern, Reinigen) mit asbesthaltigen Stoffen („Eternitplatten“, Fassadenplatten, Hausdächer udgl.) gelegt. Es wird zunehmend in Österreich wahrgenommen, dass nicht den Vorschriften
entsprechend

  • ältere Gebäude, in welchen asbesthaltige Stoffe (Dach-/Fassadenplatten, Bodenbeläge udgl.) verbaut wurden, unsachgemäß abgebrochen oder saniert werden;
  • Dächer mit asbesthaltigen Stoffen (ältere „Eternitplatten“) unsachgemäß gereinigt werden. Das Hochdruckreinigen von derartigen Dächern ist ohne Asbestfaserfreisetzung unmöglich und stellt ein Vergehen nach dem Umweltstrafrecht dar. Dies bezieht sich auch auf Firmen, die eine ordnungsgemäße Säuberung mittels Hochdruckreiniger behaupten;
  • Bauschuttablagerungen und Wegebefestigungen mit asbesthaltigem Plattenbruch-Anteil vorgenommen werden (welche ausnahmslos verboten sind)

und es dadurch zu einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen und/oder Beeinträchtigungen der Umwelt kommen kann.

Da in naher Zukunft mit einer steigenden Anzahl von Entsorgungen asbesthaltiger Produkte zu rechnen ist, sind die Umweltkundigen Organe der Polizei dazu angehalten, vermehrtes Augenmerk auf den richtigen Umgang bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material zu legen. Dazu gab es im Jahr 2023 bereits international Schwerpunktaktionen, welche Anzeigen an die Behörden und Staatsanwaltschaft nach sich zogen.