EU-Wahl - 09.06.2024

Aufgrund der bevorstehenden bundesweiten Wahlereignisse und einer erhöhten Nachfrage nach Formularen für Eintragungen in die Wählerevidenz ("gelbes Formular") und für die Eintragungen in die Europa-Wählerevidenz ("blaues Formular") waren seitens des Bundesministeriums für Inneres (BMI) neue Formulare zu beschaffen. 

Die Formulare sind über folgende Links abrufbar: 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch in Österreich einen Hauptwohnsitz haben, können jederzeit förmlich erklären, dass sie bei Europawahlen die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen und im Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. 

Für die Europawahl 2024 muss der Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der aktuellen Hauptwohnsitz-Gemeinde in Österreich bis spätestens zum Stichtag gestellt werden. Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 21. Februar 2024 ist als Stichtag der 26. März 2024 vorgesehen.