Maßnahmen "Bösartige Faulbrut" Bienenkrankheit

Maßnahmen zur Bekämpfung

Aufgrund des § 3a Abs. 1 des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988 i.d.g.F., ordnet die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs zur Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut der Honigbienen (Amerikanische Faulbrut) eine Zone mit einem Radius von 3 Kilometer um den Ort des Auftretens der Krankheit in der Gemeinde Wang entsprechend der Markierung im beiliegenden Plan, der einen wesentlichen Bestandteil der Verordnung darstellt.