Umzug

Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Aktuelle Checkliste zur Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für EU-Bürger*.

Aktuelle Checkliste zur Sozialversicherung und weiteren sozialen Leistungen in Österreich für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema Detailinformationen Erledigt
Pflichtversicherung

In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will.

 
Selbstversicherung

Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung.

 
e-card

Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere

bei der zuständigen Sozialversicherunganstalt melden, um eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card (→ USP) zu erhalten.

Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto (e-card Portal) verfügbar ist.

 
Unfallversicherung

Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für

  • Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte,
  • selbstständig Erwerbstätige,
  • Schülerinnen/Schüler,
  • Studierende und
  • besonders geschützte Personen (z.B. Mitglieder und Helferinnen/Helfer von Hilfsorganisationen).
 
Krankenversicherung

Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.

 
Pensionsversicherung

Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung.

 

Sind EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* länger als ein Jahr in Österreich erwerbstätig und wurden die Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt, können sie grundsätzlich eine Pension nach österreichischem Recht beziehen.

 

Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet.

 
Kranken- und Pensionsversicherung

Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2023 bei 500,91 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen.

 
Arbeitslosengeld

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.

 

Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung

EU- bzw. EWR/EU- bzw. EWR-Bürger haben in Österreich nur dann einen uneingeschränkten Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie sich als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen. Schweizerinnen/Schweizer haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.

 

 
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion