Personalausweis

Ersitzung

Unter Ersitzung wird der Erwerb eines Rechts (z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten, Wasser-, Fischereirecht) durch dessen jahrelanges (3 bzw. 30 Jahre, bei juristischen Personen 6 bzw. 40 Jahre) ungehindertes Ausüben in gutem Glauben (in der Meinung, man sei dazu berechtigt) bezeichnet.

Last update: 01.01.2026
Responsible for the content: oesterreich.gv.at-Redaktion