Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Erwerbseinkommen

Als Erwerbseinkommen gelten

  • das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
  • Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
  • Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz. 
Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger