Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Volljährigkeit

Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion