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Kundmachung: Verordnung Wasserabgabenordnung
WVA Gresten-Land
Bereitstellungsgebühr: € 35,00 pro m³/h
Wasserbezugsgebühr: € 1,60 für 1 m³ Wasser
Diese Verordnung tritt nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist mit 01. Jänner 2024 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die bisher gültige Wasserabgabenordnung vom 16. Dezember 2022 für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Gemeinde Gresten-Land außer Kraft.