Hundehaltegesetz Niederösterreich - Änderung mit 01. Juni 2023

Mit 01. Juni 2023 ergeben sich für NÖ Hundehalter einige Änderungen.

Kurzfassung: 

Bereits bestehende Hundehaltung

Der Hundehalter hat einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung von einer Mindestdeckungssumme € 725.000,00 für Personen- und Sachschäden an die Gemeinde zu erbringen.

Für Hundehalter eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential bleibt unverändert: Vorlage eines erweiterter Sachkundenachweises (4 Stunden Theorie, 2 Stunden Praxis) für den speziellen Hund und  einer Haftpflichtversicherung von einer Mindestdeckungssumme € 725.000,00 für Personen- und Sachschäden.

Neue Hundehaltung ab 01.06.2023: Der Hundehalter muss einen Allgemeinen Sachkundenachweis (1 Stunde Tierarzt, 2 Stunden Fachkunde= NÖ Hundepass) der 1x im Leben gemacht werden muss und eine  Haftpflichtversicherung von einer Mindestdeckungssumme € 725.000,00 für Personen- und Sachschäden vorlegen. 

Die Haftpflichtversicherung kann eigens oder als Einschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung erfolgen.

In einem Haushalt dürfen max. 5 Hunde und max. 2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gehalten werden.

Für Detailfragen über Ausnahmen, Anerkennung von Ausbildungen usw. stehen unsere Mitarbeiter im Gemeindeamt gerne zur Verfügung