Kindergarten Ansuchen um Kostenreduzierung
- Das Ansuchen ist vor Inanspruchnahme der Kinderbetreuung einzubringen!
- Eingebrachte Ansuchen finden rückwirkend keine Berücksichtigung!
(keine Rückvergütung bereits bezahlter Beiträge)
- pro Kindergartenjahr u. Familie genügt ein Ansuchen.
