Leben in der Stadt Neusiedl am See

Arbeiten in Haus und Garten Rasenmähen, Sonstige Haus- und Gartenarbeiten, , Regelungen bezüglich Kfz Autowaschen, Warmlaufenlassen des Motors, Lärmbelästigung durch Mopeds, , Schneeräumung und Streupflicht, Hundehaltung Maulkorb- bzw. Leinenzwang, Hundekot, , Müll, Kontaktdaten der Stadt, Statistische Daten der Stadt,
Hinweis: Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und GartenRasenmähen Tätigkeit: Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Gartengeräten und -maschinen im Ortsgebiet verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig, , Sonstige Haus- und Gartenarbeiten Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben. Regelungen bezüglich KfzAutowaschen Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel: Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten. Warmlaufenlassen des Motors Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden. Lärmbelästigung durch Mopeds Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten, dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder, den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen., Schneeräumung und Streupflicht Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Hundehaltung Maulkorb- bzw. Leinenzwang Hunde sich außerhalb von eingefriedeten Grundstücken an der Leine zu führen. Diese Maßnahme soll dem Schutz Dritter dienen. Ausgenommen von solchen Anordnungen sind Hunde während eines Einsatzes und während der Ausbildung für Zwecke, deren Verwirklichung die verhängte Maßnahme ihrer Natur nach ausschließt, wie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Führung von Blinden, der Jagd und des Hilfs- und Rettungswesen. Hundekot Beim Halten von Tieren, insbesondere von Hunden ist darauf Bedacht zu nehmen, dass weder Lärm- noch Geruchsbelästigung in ungebührlicher Art und Weise durch die Tierhaltung hervorgerufen wird. Unter störendem Lärm sind alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz, unter belästigendem Geruch alle wegen ihrer Dauer oder Heftigkeit für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretenden Einwirkungen zu verstehen. Müll Restmüll, Altpapier, Biomüll etc. Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie auf der Homepage des Burgenländischen Müllverbandes. Elektrogeräte, Handys, Batterien etc. Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden. Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis: Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Stadt Sammelstellen für Altglas und Metall: Bauhof, Rochusstraße, vor der Altstoffsammelstelle, Hofer-Parkplatz, in der Altenburgerstraße (gegenüber der Firma Pinetz), Sammelstelle für Altkleider (Humana): Bauhof, in der Altstoffsammelstelle, Altstoffsammelstelle Kalvarienberg Öffnungszeiten: Sommeröffnungszeiten (April bis Oktober) Dienstag 9 bis 12 Uhr, , Freitag 13 bis 18 Uhr, , Samstag  8 bis 13 Uhr, , Winteröffnungszeiten (November bis März) Dienstag 9 bis 13 Uhr, , Freitag 12 bis 16 Uhr, , Samstag  8 bis 13 Uhr, , Infotelefon: 02167 5050 oder 02173 2220 Kontaktdaten der Stadt Rathaus Hauptplatz 1 7100 Neusiedl am See Telefon: +43 2167 2300 Fax: +43 2167 2300 330 E-Mail: rathaus@neusiedlamsee.at Homepage
Letzte Aktualisierung: 29.05.2024
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