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Kundmachung der NÖ Landesregierung

Regionales ROP Raum Amstetten Süd-Scheibbs

DI NÖ Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über ein Regionales raumprdnungsprogramm Raum Amstetten Süd-Scheibbs zu beschließen.  Der Entwurf wird gemäß NÖ Raumordnungsgesetz 2014 zwei Wochen vom 12. Juli bis 26. Juli 2024 im Gemeindeamt Gresten-Land zur allgemeinen Einsicht elektronisch aufgelegt. 

Jede Person ist berechtigt, gemäß §4 Abs 7 NÖ  Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.08.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, HAus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch auf https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/RegRop_AMSS.html eingesehen werden können.