Kundmachung der NÖ Landesregierung
Regionales ROP Raum Amstetten Süd-Scheibbs
DI NÖ Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über ein Regionales raumprdnungsprogramm Raum Amstetten Süd-Scheibbs zu beschließen. Der Entwurf wird gemäß NÖ Raumordnungsgesetz 2014 zwei Wochen vom 12. Juli bis 26. Juli 2024 im Gemeindeamt Gresten-Land zur allgemeinen Einsicht elektronisch aufgelegt.
Jede Person ist berechtigt, gemäß §4 Abs 7 NÖ Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.08.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, HAus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch auf https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/RegRop_AMSS.html eingesehen werden können.