Anbringung der Festbeflaggung
Die GemeindebürgerInnen werden seitens der BH Scheibbs ersucht, an den folgenden Tagen ihre Häuser zu beflaggen:
Freitag, 01. Tag der Arbeit
Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse[1] oder auch als Maifeiertag bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und in vielen weiteren Staaten ein gesetzlicher Feiertag. Unabhängig von der politischen Dimension als Tag der Arbeiterbewegung ist der erste Mai vielerorts Höhepunkt des Brauchtums im Mai. Siehe: Erster Mai – Wikipedia
und
Samstag 09. Mai Europatag
Als Europatag werden zwei Tage im Jahr bezeichnet, an denen ein Feiertag für die Europäische Einigung begangen wird: Der 5. Mai erinnert an die Gründung des Europarates 1949, während man am 9. Mai der Schuman-Erklärung von 1950 und damit der Ursprünge der Europäischen Union gedenkt. Im deutschsprachigen Raum wird bisweilen auch der 8. Mai (Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa) als Feiertag für Europa vorgeschlagen bzw. erwähnt. Siehe :
Europatag – Wikipedia
