Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes - Hundesachkundeausweis
Inkrafttreten mit 01. Juni 2023
Mit 01. Juni 2023 tritt die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Ebenso wird die derzeit aufrechte NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung am 01. Juni 2023 durch die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ersetzt.
Aktuelle Informationen zu den Änderungen (Stichtag 01. Juni 2023) stehen der Bevölkerung nunmehr auf der Landeshomepage unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegeseztes, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:
- Meldepflicht für alle ab 1. Juni neu angeschaffenen Hunde bei der Gemeinde
- Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeiner Sachkundeausweis) für HalterInnen von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 01. Juni 2023
- Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung
- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden - maximal 5 Hunde in einem Haushalt
Informationen und Kurstermine bezüglich Sachkundeausweis gibt es bei der Hundeschule Gresten unter:
www.hundeschule-gresten.at,
https://gresten-land.gv.at/unterkuenfte/company-1/oesterr-rassehundeverein-oerv-hundesportverein-gresten-hundeschule