Information: Arbeiten zur topografischen Landesaufnahme April - November 2026
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, über bevorstehenden topographischen Arbeiten im Gemeindegebiet von Gresten-Land zu informieren. Zwischen April und November 2026 werden Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells durchgeführt.
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und Oktober 2026 in Ihrem Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.
Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.
Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).
Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Bei Rückfragen stehen wir gerne unter recherche.dlm@bev.gv.at zur Verfügung.
