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Ansuchen auf Erteilung der Bewilligung für Zusammenkünfte

Anzeige oder Bewilligung für Zusammenkünfte zwischen 11 bis 50 Personen

§ 13 COVID-19-Öffnungsverordnung sieht für Zusammenkünfte entweder eine Anzeige oder die Einholung einer Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde vor.


Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl zwischen 11 bis einschließlich 50 Personen sind anzeigepflichtig und ist die Anzeige zumindest eine Woche vor Zusammenkunft einzubringen.
Zusammenkünfte mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ab einer Teilnehmerzahl über 50 Personen sind bewilligungspflichtig. Die Entscheidungsfrist für die Behörde beträgt 3 Wochen ab Einbringung der vollständigen Antragsunterlagen.
Für die Einbringung steht dazu – ab sofort - folgender Link zur Verfügung und wird höflich ersucht entsprechend darüber auf Gemeindeebene zu informieren: 

https://www.noe.gv.at/noe/Coronavirus/Regelungen_ab_19_Mai_2021.html