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Freistellung von Feuerwehrmitgliedern bei Großschadenereignissen

Freistellung bei Katastropheneinsatz

Arbeitgeber, die Mitarbeitern für den Katastropheneinsatz bezahlt freistellen (>8h), können beim Land NÖ um einen pauschalen Kostenersatz ansuchen.

Ablauf dazu:
1. Der Mitarbeiter klärt vorab die bezahlte Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber ab. Die Freistellung liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ein Anspruch darauf besteht nicht. Vermutlich werden die Firmen im Moment aber ein offenes Ohr dafür haben.
2. Die Feuerwehr bestätigt dem Arbeitgeber die Teilnahme des Mitgliedes an dem Einsatz:
Diese Bestätigung kann von der Feuerwehr ausgestellt werden. Bitte darauf achten, dass Einsatzbeginn und -Ende enthalten sind.
3. Der Arbeitgeber sucht bei der Landesregierung um den Kostenersatz an.

Detaillierte Informationen können hier nachgelesen werden:
https://www.usp.gv.at/mitarbeiter-und-gesundheit/urlaub-und-arbeitszeit/weitere-informationen-zu-urlaub-und-arbeitszeit/bezahlte-freistellung-fuer-grossschadensereignis-und-bergrettungseinsaetze.html

https://fidas.at/aktuelles/sind-ihre-mitarbeiter-katastrophenhelfer/