Beflaggung am Nationalfeiertag

Festbeflaggung

Die Gemeindebürger werden gebeten, am Sonntag, 26. Oktober 2025 ihre Häuser mit der Österreich Fahne zu beflaggen. 


...geschichtliches

Seit 1965: „Nationalfeiertag“

1965 wurde im Parlament und in der Bundesregierung beraten, welcher Tag als Nationalfeiertag begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:

  • der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918 und entsprechender Gedenktag in der Ersten Republik)
  • der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs[14] durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945)
  • der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
  • der 26. Oktober (Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität im Jahr 1955)

Die meiste Zustimmung fand die Variante des 26. Oktober, und so verabschiedete der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig das Bundesgesetz vom 25. Oktober 1965 über den österreichischen Nationalfeiertag (BGBl. Nr. 298/1965), das tags darauf in Kraft trat. Die später mitunter verbreitete Ansicht, dass am 26. Oktober 1955 die letzten Besatzungsmächte Österreich verlassen hätten, ist historisch nicht korrekt.[15] Diese Truppen waren im Wesentlichen bereits zuvor abgezogen und am 25. Oktober übergaben verbliebene britische Besatzungstruppen die letzte Kaserne in Klagenfurt. Allerdings soll sich eine kleine Gruppe britischer Soldaten dann auch noch einige Tage nach dem 26. Oktober 1955 auf österreichischem Gebiet aufgehalten haben.[16]

Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:

Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen[.]“

 Bundesgesetz über den österreichischen Nationalfeiertag


Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe und wurde das Nationalfeiertagsgesetz in entsprechender Abänderung neuerlich verlautbart (BGBl. Nr. 263/1967) und der Nationalfeiertag im Feiertagsruhegesetz aufgenommen.[17]