Achtung: Diese Seite ist am 04. 10. 2024 abgelaufen.
Aufhebung Katastrophenschutzgebiet - Verwaltungsbezirk Scheibbs
Aufhebung Verordnung
Es wird mit Wirkung vom 19.09.2024, 19:00 Uhr die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 15.09.2024, Zl. SBS4-A-204/005, mit welcher in Folge des niederösterreichweiten Unwetterereignisses ab 15.09.2024 im gesamten Verwaltungsbezirk Scheibbs eine Katastrophe festgestellt wurde, aufgehoben.