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Aufhebung Katastrophenschutzgebiet - Verwaltungsbezirk Scheibbs

Aufhebung Verordnung

Es wird mit Wirkung vom 19.09.2024, 19:00 Uhr die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 15.09.2024, Zl. SBS4-A-204/005, mit welcher in Folge des niederösterreichweiten Unwetterereignisses ab 15.09.2024 im gesamten Verwaltungsbezirk Scheibbs eine Katastrophe festgestellt wurde, aufgehoben.