Rauschbrand der Rinder

Da der Rauschbrand der Rinder an bestimmte Regionen gebunden ist, wurden in einem Erlass des Landeshauptmannes von NÖ die Gebiete festgelegt, in denen jährlich Rinder von amtlich beauftragten Tierärzten und Amtstierärzten gegen Rauschbrand schutzgeimpft werden.

Die Impfungen erfolgen vor Auftrieb der Tiere auf Weiden mit erhöhtem Rauschbrandrisiko. Die Impftermine werden von der Bezirksverwaltungsbehörde jährlich bekannt gegeben.

Sollten trotzdem schutzgeimpfte Tiere an Rauschbrand verenden, kann auf Antrag über die Bezirksverwaltungsbehörde um eine finanzielle Unterstützung bei der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen angesucht werden. Eine Unterstützung wird jedoch nur gewährt, wenn das Tier geimpft oder zum Zeitpunkt der Impfaktion zu jung für die Impfung war und die Anzeige des Rauschbrandverdachtes bei der Bezirksverwaltungsbehörde sofort erfolgt ist. 

Gewünschte Impfungen können bei der Gemeinde umgehend jedoch bis spätestens bis Anfang März bekannt gegeben werden.