Förderung für Präventionsmaßnahmen bei Schäden durch den Fischotter und Biber

Fischotter und Biber Präventionsmaßnahmen

Fischotter und Biber sind nach der europäischen Naturschutzrichtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) streng geschützte Tierarten. Beide Arten galten einst als ausgerottet, sind jedoch mittlerweile in Niederösterreich wieder weit verbreitet. 
In der Kulturlandschaft kann es jedoch durch die Lebensweise dieser Arten zu Konflikten kommen. Die Nage-, Grab- und Dammbautätigkeiten des Bibers können etwa Schäden in der Forst- und Landwirtschaft verursachen oder wasserbautechnische Strukturen beschädigen. Aufgrund des Nahrungsspektrums des Fischotters, welches sich aus Fischen, Amphibien, Krebsen und Weichtieren zusammensetzt, können bei dieser Art Konflikte in den Bereichen Fischzucht und Fischerei entstehen. 

Das Land Niederösterreich fördert daher bis Dezember 2024 bei Schäden durch den Biber und Fischotter, die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen. Prinzipiell ist es sinnvoll, solche Präventionsmaßnahmen dort umzusetzen, wo ein Vorkommen dieser Arten bekannt ist. 

Da eine sachgemäße Umsetzung für die Funktionalität der Präventionsmaßnahme wesentlich ist, sind Informationsblätter auf der Internetseite der Naturschutzabteilung des Landes NÖ abrufbar Wildtierinfo - Übersicht - Land Niederösterreich (noel.gv.at). Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Förderungen, deren Voraussetzungen und der Antragstellung. 

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Artikel Prävention