Stimmabgabe im Ausland

Allgemeine Informationen

Eine Stimmabgabe im Ausland ist nur mittels Briefwahl möglich. Sie müssen dafür rechtzeitig eine Wahlkarte (bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen eine Stimmkarte) beantragen, wenn Sie

Auf diese Weise kann bei

die Stimme abgegeben werden.

Voraussetzungen

Um Ihre Stimme im Ausland abgeben zu können, müssen Sie rechtzeitig eine Wahlkarte/Stimmkarte beantragen.

Achtung

Sie müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/ Auslandsösterreicher) müssen einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Weitere Informationen zum Thema "Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Verfahrensablauf

  • Ihre Wahlkarte/Stimmkarte kann auf dem Postweg an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss dort bis spätestens 17 Uhr am Wahltag eintreffen.
  • Bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag: Abgabe der Wahlkarte/Stimmkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit
  • Bis zum neunten Tag vor dem Wahltag: Abgabe der Wahlkarte/Stimmkarte bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz
  • Eine andere Form der Abgabe bei der Bezirkswahlbehörde, zum Beispiel persönlich, ist möglich.
  • Am Wahltag selbst kann die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte bis 17 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde und auch in jedem Wahllokal, solange dieses geöffnet hat, abgegeben werden. Bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kann es abweichende Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des jeweiligen Amtes der  Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte/Stimmkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) oder einer österreichischen Einheit abgeben, leitet diese die Wahlkarte/Stimmkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten/Stimmkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden,  ist eine Weiterleitung durch die Vertretungsbehörde oder österreichische Einheit zulässig, wenn gewährleistet erscheint, dass die Wahlkarte dennoch rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen kann, oder die/der Wahlberechtigte in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Einlangen möglicherweise nicht mehr rechtzeitig gewährleistet ist.

Die Briefwahl kann bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte/Stimmkarte erfolgen.

Kosten

Die Kosten für das Porto bei der Briefwahl trägt grundsätzlich der Bund, wenn die Wahlkarte/Stimmkarte mit der öffentlichen Post versendet wird (egal, ob Wahlkarte/Stimmkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird). Dies gilt jedoch nicht, wenn die Wahlkarte/Stimmkarte in einem Überkuvert versendet wird. Auch bei der Versendung der Wahlkarte mit Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS, EMS o.Ä.) trägt die Absenderin/der Absender die Kosten selbst.

Zusätzliche Informationen

Bei jedem bundesweiten Wahlereignis (Nationalratswahl, Bundespräsidentenwahl, Europawahl) muss Ihre zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte spätestens am Wahltag, 17 Uhr, bei Ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die zuständige Bezirkswahlbehörde ist jene, deren Anschrift auf der Wahlkarte/Stimmkarte bereits abgedruckt ist. Am Wahltag kann eine zur Briefwahl verwendete Wahlkarte/Stimmkarte bis 17 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde und auch in jedem Wahllokal, so lange dieses geöffnet hat, abgegeben werden. Bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kann es abweichende Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des jeweiligen Amtes der  Landesregierung.Ihres Bundeslandes.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Das Antragsformular ist ab ca. acht Wochen vor einer stattfindenden Wahl online verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Vereine

Titel Branche
Agua Voigas Vocals
Alpenverein - Ortsgruppe Gresten
Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)
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Blasorchester Gresten
Buggy-Racing-Club Ötscherland
Dart Club Highlander
Die Aufschneider-Verein der Landjugend-Fortsarbeiter Niederösterreichs
Die Bäuerinnen
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Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Gresten
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Katholische Frauenbewegung
Katholische Männerbewegung
Katholisches Bildungswerk
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Landjugend Volkstanzgruppe Gresten
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NÖ´s Senioren - Ortsgruppe Gresten
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Österr. Kameradschaftsbund Ortsverband Gresten und Umgebung (ÖKB)
Österr. Kinderfreunde Ortsgruppe Gresten
Österr. Rassehundeverein ÖRV Hundesportverein-Gresten, Hundeschule
Österreich hilft Nepal
Pensionistenverband Niederösterreich - Ortsgruppe Gresten
Privilegierter Schützenverein Gresten
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg
Segelclub Kleines Erlauftal
Sport- und Kulturgemeinschaft Welser Profile (SKG Welser Profile)
TC Raiba Gresten Tennisclub
Theaterensemble Gresten - Verein zur Förderung kultureller Freizeitgestaltung
Volkshaus Gresten
Wechselseitiger Brandhilfeverein Gresten und Umgebung
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