PV-Anlagen in Land- und Forstwirtschaft

Förderung startet Anfang April

Für die Programmausschreibung des Klima- und Energiefonds „Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft“ werden auch im Jahr 2017 wieder Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung stehen.

Gefördert werden neu errichtete, frei stehende Photovoltaikanlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro pro kWpeak und gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen mit 375 Euro pro kWpeak ab einer Anlagengröße von 5 kWpeak.

Für die erfolgreiche Einreichung haben wir ein paar Tipps aus der Praxis zusammengestellt:

  1. Der Förderungsantrag muss online eingebracht werden und unbedingt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder Beauftragung der Photovoltaikanlage bei der Abwicklungsstelle eingelangt sein. Vor Einlangen dürfen keine Anzahlungen erfolgt sein. 
  2. Die Informationsmaterialen sollten Sie vor Antragstellung jedenfalls aufmerksam durchzulesen. Auch über Endabrechnungsdetails sollten Sie schon im Vorfeld Bescheid wissen, um dies bei der Projektplanung berücksichtigen können.
  3. Da sich Ausschreibungsbedingungen ändern können, müssen ausschließlich die Links zu den zur Verfügung gestellten Dokumenten verwendet werden, damit eine aktuelle Information sichergestellt ist.
  4. Verwenden Sie zur Übermittlung der relevanten Unterlagen ausschließlich die Onlineplattform der KPC. Stellen Sie bei der Übermittlung sicher, dass die Dokumente korrekt und vollständig ausgefüllt sind. Dies betrifft vor allem den Zahlungsantrag und das Anlagen-Prüfprotokoll.