Achtung: Diese Seite ist am 30. 01. 2023 abgelaufen.

Verordnung BH Scheibbs

Grünvorlage von erlegten Rotwildstücken

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs mit der die Vorlage von erlegten Rotwildstücken im grünen Zustand verordnet wird. 

Diese Verordnung tritt am 22. April 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.