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Update: Aktuelle Informationen für Tourismusbetriebe

Liebe Gastgeber,
Liebe Partner,

wir möchten Sie an dieser Stelle wieder über aktuelle Entwicklungen informieren und Ihnen hilfreichen Input liefern, damit wir gemeinsam das Beste aus der Situation machen können.

Update: Härtefall-Fonds
Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von (vorerst) zwei Milliarden Euro, ist eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für alle selbstständigen Unternehmer und Unternehmerinnen, die derzeit keine Umsätze haben. Falls auch Sie davon betroffen sind, können Sie auf der Website der Wirtschaftskammer einen einmaligen Zuschuss beantragen. Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten, können Ihren Antrag zur Beihilfe aus dem Härtefallfonds bei der AMA stellen.

Hinweis: Auf Landes- und auf Bundesebene setzen sich die Verbände vehement dafür ein, dass auch Privatzimmervermieter bei den Beihilfen berücksichtigt werden.

Wichtige Information zur Kurzarbeit
Um möglichst unbürokratisch und schnell handeln und die Mitarbeiter im Betrieb halten zu können, gibt es für Niederösterreichs Betriebe eine vereinfachte Vorgehensweise bzgl. der Corona-Kurzarbeit. Alle wichtigen Informationen dazu liefert die Website der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Rechtliches zur Appartement-Vermietung
Mit dem Inkrafttreten der am 30. März von der Bundesregierung beschlossenen behördlichen Schließung aller Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken ist eine Vermietung an Urlaubsgäste ab sofort behördlich nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Schlüsselarbeitskräfte – bei Interesse können sich Beherbergungsbetriebe auf openhotels.at anmelden.

Tipp: Kommunizieren Sie Ihre Angebote!
Falls Sie aktuell einen Lieferservice oder Online-Shop anbieten, gibt es einige Möglichkeiten, um Ihr Angebot entsprechend zu kommunizieren. Dazu zählen etwa die Initiativen „gemma Mostviertel“ sowie die Auflistung der ecoplus und die „Genuss für zu Hause“-Betriebe auf mostviertel.at. Eine weitere Möglichkeit stellt die Initiative vorfreude.kaufen dar.

Übrigens: Aufgrund einer neuen Verordnung des Bundesministeriums für Soziales und Gesundheit ist die Abholung vorbestellter Speisen ab sofort wieder zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Sagen Sie JA zur Online-Buchung!
Nutzen Sie die Zeit und machen Sie sich jetzt stark für die Zeit danach: Unser Partner OBS bietet Ihnen ab 14. April immer dienstags und donnerstags kostenlose Webinare mit hilfreichen Empfehlungen zum Thema Online-Buchbarkeit an.

Osterurlaub Mostviertel Tourismus
Wir befinden uns in der Karwoche auf Osterurlaub und sind deshalb von 06. bis 10. April 2020 eingeschränkt erreichbar. Unser Info-Team steht Ihnen während dieser Zeit natürlich trotzdem telefonisch zur Verfügung – und zwar täglich von 9 bis 16.30 Uhr. Ab Dienstag, dem 13. April 2020, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.


Bis dahin alles Liebe & bleiben Sie gesund,
Ihr Team der Mostviertel Tourismus GmbH

Mostviertel Tourismus GmbH
Töpperschloss Neubruck, Neubruck 2/10, 3270 Scheibbs
T +43/7482/204 44, F +43/7482/204 44-87
info@mostviertel.at, www.mostviertel.at